Pressemitteilung Nr. 72 / 1995 vom 22.05.1995

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HESSISCHER DENKMALSCHUTZPREIS 1995 AUSGESCHRIEBEN

Kunstministerin Hohmann-Dennhardt: Anerkennung des privaten Engagements in der Denkmalpflege



WIESBADEN - Der Hessische Denkmalschutzpreis 1995 ist ausgeschrieben, das
Auswahlverfahren läuft. Dies teilte Hessens Ministerin für Wissenschaft und Kunst,
Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, heute in Wiesbaden mit. Kulturdenkmäler als
Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu erhalten, so die Ministerin,
erfordere den engagierten Einsatz vieler. Das gelte für Denkmäler mit örtlichem
Bezug ebenso wie für überregionale herausragende Kulturdenkmäler.
Staatsministerin Hohmann-Dennhardt erläuterte: "Während letztere in ihrem Bestand
oft schon durch ihre herausragende Bedeutung geschützt sind, bestimmt aber die
große Zahl der übrigen Denkmäler das Bild unserer Kulturlandschaft. Diese sind in
ihrer Vielzahl oft nur durch das aufopfernde Engagement einzelner oft Privater zu
retten oder zu erhalten."

Der Hessische Denkmalschutzpreis wurde durch die Lotterie-Treuhandgesellschaft
mbH Hessen gestiftet und ist mit jährlich 25.000 Mark dotiert. Über die Verleihung
entscheidet eine fachkundige und unabhängige Jury, der Vertreter der
Denkmalfach- und Denkmalschutzbehörden, des Stifters, des Handwerks und des
Hessischen Landesdenkmalrats angehören.

Preisträger können Eigentümer, bürgerschaftliche Initiativen, Einzelpersönlichkeiten
und Körperschaften des öffentlichen Rechts sein. Leistungen auf allen Gebieten des
Denkmalschutzes (archäologische Denkmalpflege, Bau- und Kunstdenkmalpflege,
Gartendenkmalpflege) werden gewürdigt. Die Preisträger erhalten eine Urkunde. Nur
private Eigentümer und bürgerschaftliche Initiativen erhalten Geldpreise.

Der Hessische Denkmalschutzpreis, erklärte Ministerin Hohmann-Dennhardt, werde
für denkmalpflegerische Leistungen verliehen, die über das rein
denkmalschutzrechtlich Gebotene hinausgehen. Mit diesem Preis soll
denkmalpflegerisches Engagement einer breiteren Öffentlichkeit nahe gebracht
werden, erläuterte sie weiter.

Vorschlagsberechtigt sind die unteren Denkmalschutzbehörden (Kreisausschüsse,
Magistrate der kreisfreien Städte, Magistrate der kreisangehörigen Städte mit eigener
Bauaufsicht) und das Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Der Hessische
Denkmalschutzpreis 1995 wird anläßlich der hessisch/thüringischen Tage der
Denkmalpflege vom 31. August bis 2. September 1995 in Weilburg durch die
Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Christine
Hohmann-Dennhardt, verliehen.

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