Pressemitteilung Nr. 89 / 1995 vom 22.06.1995

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HESSISCHER KOMPOSITIONSPREIS FÃœR 1995 AUSGESCHRIEBEN

Kunstministerin Hohmann-Dennhardt lobt Nachwuchspreis zum zweiten Mal aus



WIESBADEN - Zum zweiten Mal sind alle hessischen Nachwuchskomponistinnen
und Nachwuchskomponisten aufgefordert, ihre Kompositionen für den Hessischen
Kompositionspreis einzureichen. Die Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr.
Christine Hohmann-Dennhardt, hat jetzt diesen Kompositionspreis für Kammermusik
zum zweiten Mal ausgelobt. "Der Wettbewerb dient der gezielten Förderung des
kompositorischen Nachwuchses", erläuterte die Kunstministerin das Ziel des
Hessischen Kompositionspreises. "Dem Nachwuchs wird damit die Möglichkeit
geboten, mit seinen künstlerischen Werken an die Öffentlichkeit zu treten und auf
die eigene Arbeit aufmerksam zu machen."

Teilnahmeberechtigt für den Hessischen Kompositionspreis für Kammermusik sind
alle Komponistinnen und Komponisten, die am 1. Januar 1996 ihr 35. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben und mindestens seit zwei Jahren in Hessen wohnen.
Termin für die Abgabe der Arbeiten ist der 31. Dezember 1995. Der Preis umfaßt
ein Förderpaket in Form des Preisgeldes mit 10.000 Mark, der Uraufführung des
preisgekrönten Werkes sowie deren mögliche Aufzeichnung durch den Hessischen
Rundfunk.

Die Wettbewerbsbedingungen und Anmeldeunterlagen können angefordert werden
bei:

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Referat K I 3

Rheinstraße 23 - 25

65185 Wiesbaden.

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