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HESSEN FĂRDERT AUCH 1995 FREIE KULTURINITIATIVEN
UND SOZIOKULTURELLE AKTIVITĂTEN | |
Hessische Kunstministerin Hohmann-Dennhardt
stellt 725.000 Mark bereit
WIESBADEN - In diesem Jahr werden freie Kulturinitiativen und soziokulturelle
Veranstaltungen mit insgesamt 725.000 Mark aus der Landeskasse gefördert. Dies
hat die zustĂ€ndige Hessische Ministerin fĂŒr Wissenschaft und Kunst, Dr. Christine
Hohmann-Dennhardt, in Wiesbaden mitgeteilt.
"Soziokultur zeichnet sich durch sparten- und generationsĂŒbergreifende kulturelle
AktivitÀten aus, die mit ihrem sozialen Bezug einen wichtigen Beitrag zur Bildungs-
und Sozialarbeit in unserer Gesellschaft leisten kann", erklÀrte Ministerin
Hohmann-Dennhardt. Sie sei ĂŒberzeugt, daĂ die geförderten Projekte eine
nachhaltige Wirkung auf das kulturelle Leben in den Regionen hĂ€tten. AuĂerdem
ginge sie davon aus, daĂ diese dazu beitrĂŒgen, die Ă€sthetischen, kommunikativen
und sozialen FĂ€higkeiten der Beteiligten zu entfalten.
Mit dem Geld werden 35 Projekte oder Initiativen unterstĂŒtzt. Alle AntrĂ€ge wurden
von einem Förderungsbeirat geprĂŒft und die qualifiziertesten der Ministerin zur
Förderung vorgeschlagen. Dem Beirat gehören an: die Landesarbeitsgemeinschaft
der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS) sowie die drei kommunalen
SpitzenverbÀnde, der Hessische StÀdtetag, der Hessische StÀdte- und
Gemeindebund und der Hessische Landkreistag.
Bei der Beurteilung der AntrÀge wurden neben anderen folgende Schwerpunkte
berĂŒcksichtigt: Projekte, bei denen Kinder, Jugendliche und Erwachsene aktiv
beteiligt werde, Arbeit im lÀndlichen Raum,sowie Fort- und
WeiterbildungsmaĂnahmen, die von Initiativen angeboten werden.
Dem Beirat lagen bei seiner Sitzung 46 FörderantrĂ€ge vor. Von diese erfĂŒllten 35
die strengen Anforderungen der Richtlinien. BezuschuĂt werden Mitglieder der
LAKS, Kulturelle Initiativen von Frauen und Jugendlichen, aber auch viele andere
engagiert arbeitende soziokulturelle Initiativen aus ganz Hessen.
AntrĂ€ge fĂŒr die Förderung im Jahr 1996 werden bis zum 29. Februar 1996
angenommen.
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