Pressemitteilung Nr. 148 / 1995 vom 04.09.1995

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STREIT ZWISCHEN STAATSTHEATER UND GENERALMUSIKDIREKTOR CAETANI EINVERNEHMLICH BEIGELEGT

Bühnenschiedsgericht Frankfurt beschließt Vergleich



WIESBADEN - Die Auseinandersetzungen um den Arbeitsvertrag des früheren
Generalmusikdirektors am Staatstheater Wiesbaden, Oleg Caetani, sind mit Hilfe
eines Vergleichs beigelegt worden. Bei einer Verhandlung des
Bühnenschiedsgerichtes Frankfurt am Main am letzten Freitag, 1. September 1995,
wurde das Anstellungsverhältnis einvernehmlich mit dem Ende der Spielzeit 1994/95
zum 15. August 1995 aufgelöst. Für die Zeit nach der Beendigung der Tätigkeit von
Herrn Caetani im Mai 1995 wird kein Gehalt mehr gezahlt. Gleichzeitig verzichtet
das Staatstheater darauf, von Herrn Caetani Schadensersatzansprüche zu
verlangen.

"Ich freue mich, daß es uns gelungen ist, eine solche einvernehmliche Lösung zu
erzielen," kommentierte der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für
Wissenschaft und Kunst, Rolf Praml, den Abschluß des Schiedsgerichtsverfahrens.
"Unabhängig aller Probleme, die es in den letzten Monaten gegeben hat, möchte
ich noch einmal ausdrücklich betonen, daß die Arbeit von Herrn Caetani immer sehr
wichtig für den künstlerischen Rang, den das Wiesbadener Staatstheater auch heute
noch einnimmt, gewesen war. Jetzt gilt es, nach vorne zu schauen und sorgfältig
einen neuen Generalmusikdirektor für das Staatstheater auszuwählen."

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