Pressemitteilung Nr. 18 / 1996 vom 12.04.1996

zurück

Hessische Filmförderung auf neue Grundlagen gestellt

Kunstministerin Hohmann-Dennhardt stellt neue Richtlinien der Landesfilmförderung vor. Drei neue Förderpreise eingerichtet

WIESBADEN - Nach ausführlichen Diskussionen unter Beteiligung
aller Betroffenen hat heute die Hessische Ministerin für Wissenschaft
und Kunst, Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, in Wiesbaden die neuen
Bestimmungen der Landesfilmförderung vorgestellt. An der Präsentation
vor der Landespressekonferenz nahmen auch Vertreter der hessischen
Kino- und Filmschaffenden sowie des Hessischen Rundfunks teil. "Ich
habe besonderen Wert darauf gelegt, daß von Anfang an all diejenigen
an der Entscheidungsfindung für die neuen Bestimmungen beteiligt
sind, die sich in Hessen für Film- und Kinokultur einsetzen", hob
Ministerin Hohmann-Dennhardt hervor.
"Die Schwerpunkte der neuen Bestimmungen konzentrieren sich
einerseits stärker auf die Förderung hessischer Filmschaffender und
Kinobetreiber. Zum anderen werden zukünftig auch nicht-kommerzielle
Abspielstätten in die Abspielförderung mit einbezogen", erläuterte
Kunstministerin Hohmann-Dennhardt weiter. In den Bestimmungen sei
festgelegt worden, daß das Land Hessen die hessische Film- und
Kinokultur mit dem Ziel fördere, "Vielfalt und Qualität zu steigern und
zum Aufbau eines Medienstandortes Hessen beizutragen. Sie strebt
dabei eine möglichst enge Koordination mit der Filmförderung des
Hessischen Rundfunks an."
Auch hat man die Förderbereiche in Produktion, Verleih und Abspiel
neu strukturiert, genauso wie die Film- und Kinopreise, die um den
hessischen Hochschulfilmpreis, die Einbeziehung des Filmkunstpreises
in den Hessischen Kinopreis und einen hessischen Drehbuchpreis
erweitert worden sind, so die Ministerin zu den wesentlichen Punkten
der Bestimmungen.
Insgesamt stehen 1996 nach dem Haushalt des Landes Hessen 2,1
Millionen Mark für die Filmförderung zur Verfügung. Diese werden um
eine weitere Million Mark aus der Filmförderung des Hessischen
Rundfunks ergänzt. "Für Film- und Kinoförderung in Hessen sind 1996
trotz der engen Haushaltslage mindestens 3,1 Millionen Mark
bereitgestellt," erklärte Ministerin Hohmann-Dennhardt. "Aufgrund der
gemeinsamen Erarbeitung und der neuen Strukturierung der
Bestimmungen durch die verschiedenen Filmschaffenden sowie der
klaren Einordnung in den Bereich der Kulturförderung ist es erlaubt, der
weiteren Entwicklung der Film- und Kinokultur in Hessen recht positiv
entgegenzusehen."
Die hessische Filmförderung versteht sich nun verstärkt als kulturelle
Filmförderung. Indem sie die beiden Säulen, Produktion und Abspiel,
gleichermaßen unterstützt, werden diese noch besser in die Lage
versetzt, kulturell hochwertige Filme in Hessen zu produzieren und
vorzuführen. So erklärt sich auch die Einrichtung der neuen Filmpreise
und die Neustrukturierung der bisherigen.
Darüber hinaus werden Projekte, die keinen Hessenbezug haben, nur
noch ausnahmsweise gefördert. Hessenbezug liegt dann vor, wenn
entweder der Antragsteller den Mittelpunkt seines künstlerischen
Schaffens in Hessen hat, wenn das Projekt überwiegend in Hessen
verwirklicht wird oder wenn die Thematik des Projektes das Land
Hessen betrifft. Mit dem hessischen Filmpreis werden in Zukunft
hervorragende Spiel-, Dokumentar-, Kurz- oder Experimentalfilme mit
Hessenbezug ausgezeichnet. Er ist insgesamt mit 150.000 Mark
ausgestattet und kann höchstens auf drei Filme verteilt werden. Der
Hessische Hochschul-Filmpreis geht an den Absolventen einer
hessischen Filmausbildungstätte mit dem besten Studienabschlußfilm
und ist mit 15.000 Mark dotiert. Der Hessische Kinopreis einschließlich
des neu eingerichteten Hessischen Filmkunstpreises wird an qualitativ
herausragende gewerbliche hessische Kinos und zur Auszeichnung
hervorragender Leistungen im Bereich des nicht-gewerblichen
Abspiels vergeben. Er betrifft damit jetzt auch zum Beispiel
nicht-gewerblich betriebene Abspielstätten, kommunale Kinos und
Kinoinitiativen und ist mit 165.000 Mark ausgestattet. Schließlich wird
zur Auszeichnung erfolgreicher Drehbuchautoren und Drehbücher mit
Hessenbezug der Hessische Drehbuchpreis für ebenfalls 15.000 Mark
vergeben.
Die Preisverleihung wird jährlich im Rahmen eines Filmfestes erfolgen.
Zur Ermittlung der Preisträgerinnen und Preisträger werden dreiköpfige
Jurys jeweils für den Produktions- und Verleihbereich, für die
Filmpreise und den Drehbuchpreis sowie für den Abspielbereich und
den Kinopreis gebildet.
Die gesamte Filmförderung in Hessen, die des Landes und des
Hessischen Rundfunks, wird in Zukunft durch ein Sekretariat Hessische
Filmförderung abgewickelt. "Ich finde es wichtig, daß von Anfang an
die Filmförderung des Landes und die des Hessischen Rundfunks
möglichst eng koordiniert zusammenarbeiten", betonte Christine
Hohmann-Dennhardt.
Die Ministerin bedankte sich abschließend bei allen Beteiligten für das
große Engagement bei der Mitarbeit an der Entwicklung der neuen
Bestimmungen. "Allen ist es darum gegangen, die in Hessen
vorhandene Innovationskraft der Filmszene zu unterstützen und aus
ihren Stärken heraus kulturpolitische Akzente zu setzen, um das Profil
und die Rolle der Film- und Kinokultur in Hessen zu stärken."

zurück

SeitenanfangSeitenanfang

 

© Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst