Pressemitteilung Nr. 87 / 1996 vom 17.09.1996

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HESSISCHES GESETZ ZUM "MEISTER-BAFÖG" IN LANDTAG EINGEBRACHT

Wissenschaftsministerin Hohmann-Dennhardt erläutert Verfahren



WIESBADEN - Der Entwurf eines Hessischen Ausführungsgesetzes für das
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFB) ist heute von der Hessischen Ministerin
für Wissenschaft und Kunst, Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, in den Hessischen
Landtag eingebracht worden. Das Gesetz, das in dieser Sitzungswoche auch in
zweiter Lesung behandelt und verabschiedet werden soll, bildet die erforderliche
Grundlage für die organisatorische und inhaltliche Umsetzung des vom Bundestag
verabschiedeten AFB, landläufig als "Meister-Bafög"bekannt. "Damit sind in
kürzester Zeit alle notwendigen Maßnahmen in engster Abstimmung mit den anderen
zu beteiligenden Ministerien abgewickelt worden," erklärte die Ministerin vor dem
Hessischen Landtag. "Die rund 2000 vorliegenden Anträge werden jetzt zügig
bearbeitet und die Empfangsberechtigten können mit einer baldigen Auszahlung der
ihnen zustehenden Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 1996 rechnen."
Das AFB regelt einen Rechtsanspruch auf Förderung für berufliche Fortbildung von
Fachkräften, die sich zum Meister, Techniker oder für einen anderen
Fortbildungsabschluß vorbereiten. Für eine Teilzeitfortbildung wird für die damit
einhergehenden Kosten ein zinsgünstiges privatrechtliches Bankdarlehen in Höhe
von 20.000 Mark gewährt. Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten zusätzlich
einkommens- und vermögensabhängige monatliche Leistungen bis zu 1.045 Mark.
Bis maximal 373 Mark monatlich wird ein Zuschuß gezahlt, der Rest muß ebenfalls
über ein Bankdarlehen abgedeckt werden. Da das Bundesgesetz keinerlei Regelung
getroffen hatte, wie das AFB umgesetzt werden sollte, hatte die Landesregierung die
Aufgabe, das nunmehr vorliegende Ausführungsgesetz vorzulegen und die
Verantwortlichkeit zu seiner Umsetzung festzusetzen.
"Dies haben wir sofort getan", betonte Wissenschaftsministerin Hohmann-Dennhardt
vor dem Landtag. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hatte am
14. Mai vom Kabinett die Federführung für die Umsetzung und Durchführung des
kurz zuvor vom Bundestag verabschiedeten AFB übertragen bekommen. Der
Entwurf des Hessischen Ausführungsgetzes ist dann mit den anderen zu
beteiligenden Fachministerien abgestimmt worden. Zu beteiligen waren das
Innenministerium, das Ministerium für Arbeit und Soziales, das
Wirtschaftsministerium, das Kultusministerium, das Familienministerium, das
Finanzministerium und abschließend das Justizministerium. Außerdem seien auch
die Studentenwerke, denen mit dem Ausführungsgesetz die Abwicklung des
"Meister-Bafög" und die Betreuung der Antragsteller übertragen wird, gehört
worden. Der Hessische Rechnungshof wurde ebenso informiert und angehört wie
die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, die im Rahmen eines eigens für die
Abwicklung des Meister-Bafögs zu gründenden Programmierverbundes an der
Erstellung neuer hochkomplizierter EDV-Programme mitzuarbeiten hatte.
"Angesichts dieses komplizierten Verfahrens wird deutlich, daß das geforderte
Ausführungsgesetz frühestmöglich in dieses erste Plenum nach der Sommerpause
eingebracht werden konnte", wies Hohmann-Dennhardt zwischenzeitlich
aufgekommene Kritik an einem angeblich schleppenden Umsetzungsverfahren in
Hessen zurück. "Nachdem der Landtag das Gesetz verabschiedet hat, werden die
fünf Studentenwerke in Hessen zusammen mit der Hessischen Zentrale für
Datenverarbeitung die Bewilligungsverfahren abschließen und den Antragstellern
die bewilligten Gelder anweisen."

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