Pressemitteilung Nr. 87 / 1997 vom 07.08.1997

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KUNST-FÖRDERUNG UND VÖLKERVERSTÄNDIGUNG

Kunstministerin Hohmann-Dennhardt vergibt neues „Moldau-Stipendium“

WIESBADEN - Ein neues Atelier-Stipendium für hessische Künstlerinnen und Künstler hat die Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, ausgeschrieben. Das Atelier befindet sich im „Kulturzentrum Egon Schiele“ in der Tschechischen Republik.

Das „Moldau-Stipendium“ - so der Titel - wird wenigstens für einen und höchstens für sechs Monate vergeben. In der Regel soll es drei Monate dauern. Voraussetzung ist, daß die Bewerberin oder der Bewerber bei Antragstellung wenigstens seit zwei Jahren in Hessen lebt und arbeitet.

„Mit dem ‘Moldau-Stipendium’ möchte ich die Förderung hessischer Künstlerinnen und Künstler verstärken, ihnen anregende, abgesicherte Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellen und gleichzeitig etwas für den Auf- und Ausbau der Verständigung und Freundschaft zwischen dem deutschen und dem tschechischen Volk tun“, erklärte Hessens Kunstministerin Hohmann-Dennhardt heute in Wiesbaden.

Das „Kulturzentrum Egon Schiele“ liegt in Krumau, einer alten Kulturstadt Böhmens an der Moldau. Die Stadt ist von der UNESCO in die Liste der historisch bedeutendsten Städte der Welt aufgenommen worden. Krumau ist der Geburtsort Egon Schieles ( 1890 - 1917 ). Das Zentrum soll die kulturelle Bedeutung der Stadt wieder zur Geltung bringen und gleichzeitig ein Ort internationaler kultureller Begegnung sein. Das Zentrum liegt in der historischen Altstadt, untergebracht in zwei herrlichen Renaissance-Gebäuden aus dem Jahre 1578.

Getragen wird das „Kulturzentrum Egon Schiele“ von einer Stiftung, die von Tschechien, der Stadt Krumau, Ober-Österreich, aus Frankreich, den USA und von Hessen unterstützt wird. Hessen hat für den Ausbau des Zentrums bisher rund 400.000 DM zur Verfügung gestellt und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des Vorhabens geleistet.

Die hessische Unterstützung war mit dem Wunsch verbunden, das Zentrum auch für Hessen nutzen zu können. Entsprechend steht dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst im Kulturzentrum nun ein Künstleratelier mit Wohnung für die Dauer von 10 Jahren mietfrei zur Verfügung.

Um allen Künstlerinnen und Künstlern - unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten - die Chance für Krumau zu eröffnen, werden auch die im Kulturzentrum für Atelier und Wohnung anfallenden Nebenkosten übernommen und ein Zuschuß von 500 Mark für die Reise nach Krumau gewährt.

Die Bewerbung um das Moldau-Stipendium erfolgt durch einen formlosen Antrag an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Referat K I, Rheinstraße 23 - 25, 65185 Wiesbaden. Dem Antrag ist neben den persönlichen Daten und dem künstlerischen Lebenslauf ein möglichst vollständiger Nachweis des bisherigen künstlerischen Schaffens und eventueller Auszeichnungen beizufügen. Ferner soll das für die Stipendumszeit geplante künstlerische Vorhaben beschrieben werden.

Der Stichtag für Anträge ist ab 1998 der 30. April. Für die Vergabe der Stipendien bis dahin sollten sie bis 15. August 1997 im Ministerium vorliegen.

Über die Auswahl der Stipendiaten entscheidet das Ministerium. Künstlerinnen werden bei der Vergabe bevorzugt.








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