Pressemitteilung Nr. 98 / 1997 vom 19.08.1997

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WISSENSCHAFTSSTAATSSEKRETÄR PRAML: HRG-KOMPROMISS AKZEPTABEL, ABER KEIN WUNDERMITTEL FÜR DIE HOCHSCHULEN

Wiesbaden - „Wir begrüßen den erreichten Kompromiß, niemand sollte sich von einer Neufassung des Hochschulrahmengesetzes allerdings Wunderdinge für die Hochschulen erwarten.“ Mit diesen Worten nahm Rolf Praml, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, heute nachmittag zum Inhalt eines neuen Hochschulrahmengesetzes Stellung, den Bundesbildungsminister Rüttgers und die Verhandlungsführer der Länder, der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Zöllner und sein bayerischer Kollege Zehetmair heute mittag in Bonn während einer Pressekonferenz präsentiert hatten.

Der vollständige Textvorschlag zur Neufassung des Gesetzes liege ihm noch nicht vor, erklärte Praml; er sei also auf Pressemitteilungen angewiesen und könne deshalb nur mit Vorbehalt Stellung nehmen. „Aus dieser vorläufigen Sicht“, so der Staatssekretär, “können wir die Einigung begrüßen. Sie stützt den von Ministerin Christine Hohmann-Dennhardt im März vorgelegten Entwurf für eine grundlegende Reform des hessischen Hochschulrechts und erleichtert uns die Umsetzung aller Reformprojekte.“

Die im neuen HRG nun vorgesehenen internationalen Hochschulgrade zum Beispiel seien besonders zu begrüßen, meinte Praml. „Unsere Forderung nach mehr pädagogischer Eignung der Professoren und die Tatsache, daß die Habilitation in Zukunft nicht der alleinige Weg zum Professorenstatus sein kann, tauchen jetzt ebenso in der HRG-Novelle auf wie die stärkere Verpflichtung der Professoren zur Betreuung der Studierenden.“ Der Staatssekretär weiter: “Insofern hat die Gesetzesinitiative Hessens sicher auch Druck auf die Einigung in Bonn gemacht.“

Positiv beim Bonner Kompromiß ist es nach Pramls Worten auch zu werten, daß die vom Bundesbildungsminister und CDU-regierten Ländern geforderten Zwangsinstrumente - wie etwa eine Zwangsexmatrikulation unter bestimmten Bedingungen - beim HRG-Entwurf nicht umgesetzt worden sind. Praml: “Auch in Bezug auf Studiengebühren sind die Länder nach wie vor frei und können auf deren Erhebung verzichten. In Hessen jedenfalls wird das auch künftig der Fall sein.“

Die Einführung eines begrenzten Selbstauswahlrechts der Hochschulen in NC-Fächern sei als Preis für die Einigung akzeptabel, meinte Praml. „Die gibt es bisher in einer Reihe von Fächern wie Medizin und Architektur sowieso schon. Große praktische Bedeutung wird diese Regelung also nicht haben.“

Die jetzt in Bonn gefundene Einigung, so Praml, befördere manches und erleichtere die von der hessischen Wissenschaftsministerin angestrebte Hochschulreform. „Die Probleme unserer Hochschulen werden durch die Einigung in Bonn in ihrem Kern aber nicht gelöst“, betonte Praml. “Hier geht es vor allem darum, die öffentlichen Kassen so auszustatten, daß in Zukunft genügend Mittel für Lehre und Forschung bereitstehen. Auch müssen die inneren Strukturen der Hochschulen so verbessert werden, daß ein effektives Studieren und ein rationaler Einsatz der Ressourcen möglich sind. Dazu wollen wir mit unserem hessischen Reformgesetz die entscheidenden Impulse geben.“

Praml bemängelte im übrigen, daß es in Sachen BAFöG-Reform immer noch keine Bewegung gebe: „Man kann nicht den Studierenden dauernd mehr Leistung abverlangen, ihre materielle Unterstützung aber langsam gegen Null fahren“, kritisierte der Staatssekretär, „hier warten wir noch auf den Bundesbildungsminister!“

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