Pressemitteilung Nr. 135 / 1997 vom 09.12.1997

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NEUES STUDENTENWERKSGESETZ VOM KABINETT BESCHLOSSEN

Wiesbaden - Das Ziel der Landesregierung, den Hochschulen mehr Autonomie einzuräumen gilt in besonderem Maße für die Studentenwerke. Diese sind Einrichtungen zur wirtschaftlichen und sozialen Förderung der Studentenwerke. Sie werden zu einem überwiegenden Teil von den Studierenden mit ihren Beiträgen finanziert und sind auf sie im Leistungsangebot orientiert. Das Land leistet pauschale Zuwendungen zu den Betriebskosten nach Maßgabe des Haushaltsplanes.

Daher wird durch die Novellierung des Studentenwerksgesetz die bereits in den letzten Jahren begonnene erfolgreiche Ausrichtung der Studentenwerke auf unternehmerische Grundsätze noch gestärkt. Zudem können in Zukunft ihre Leistungen an Dritte gerichtet werden.

Die Organisation der Studentenwerke wird gestrafft, der bisherige Vorstand wird ersetzt durch einen weitgehend autonomen Verwaltungsrat, der zu gleichen Teilen mit den Mitarbeitern, den Studierenden sowie der Hochschulleitung besetzt wird. Der Verwaltungsrat entscheidet u.a. über die studentischen Beiträge, die Essenspreise und die Wohnheimmieten sowie über das Spektrum des Gesamtleistungsangebotes. Er beschließt die Wirtschaftspläne und bestellt den Geschäftsführer.

Die Fachaufsicht des Landes wird abgeschafft, mit Ausnahme bei staatlichen Aufgaben wie beispielsweise der Abwicklung des BAFöGs. Die Fachaufsicht wird von einer Rechtsaufsicht abgelöst.











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