Pressemitteilung Nr. 39 / 1999 vom 09.06.1999

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ZEHN ARBEITSSTIPENDIEN FÃœR BILDENDE KÃœNSTLER IN HESSEN

Kunstministerin Wagner: Bewerbungen bis 8.7.1999 möglich

Wiesbaden - Bildende Künstlerinnen und Künstler in Hessen können sich ab sofort wieder um Arbeitsstipendien bewerben. Zehn dieser Förderstipendien schreibt das Ministerium für Wissenschaft und Kunst für 1999/2000 aus - vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Hessischen Landtag.

Die Stipendien sind mit jeweils 18.000 Mark dotiert und auf ein Jahr befristet. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben (Stichtag 1. Januar 1999) und monatlich nicht mehr als 3.500 Mark brutto mit nichtselbständiger, nichtkünstlerischer Arbeit verdienen. Studierende müssen ihr Studium zum 1. April 1999 abgeschlossen haben (Exmatrikulation).

Künstler und Künstlerinnen können sich schriftlich mit der Beschreibung von Arbeitsprojekten bewerben, die im Förderzeitraum 1. August 1999 bis 31. Juli 2000 verwirklicht werden sollen. Außerdem sollten sie Mappen einreichen, die ihre bisherige künstlerische Produktion dokumentieren (Auswahl maximal 20 Dias und Fotos, höchstens fünf Kataloge). Die Materialien sollten das Format DIN A3 nicht überschreiten und keinesfalls Originale oder Unikate enthalten.

Die Arbeitsstipendien werden von einer fünfköpfigen Jury vergeben. Entscheidungskriterien sind die bisherige künstlerische Arbeit, Originalität, Kreativität, Innovation und künstlerische Eigenständigkeit der Werke. Das Votum der Jury ist verbindlich, sofern nicht nach der Entscheidung der Jury Tatsachen bekannt werden, die einen Empfang des Stipendiums ausschließen. Bildende Künstlerinnen und Künstler, die sich um ein Arbeitstipendium 1999/2000 bewerben wollen, müssen bis
8. Juli 1999 (Poststempel)
ihre Bewerbung an die mit der Durchführung beauftragte
Hessische Kultur GmbH
Rheinstraße 23-25
65185 Wiesbaden
richten. Dort sind auch die entsprechenden Antragsformulare erhältlich.






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