Pressemitteilung Nr. 11 / 2000 vom 07.02.2000

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AUSLÄNDISCHE BEWERBER FÜR PROFESSUREN BEKOMMEN REISEKOSTEN BEI BERUFUNGSVERHANDLUNGEN WIEDER ERSTATTET

Wissenschaftsministerin Wagner: Neue Regelung stärkt Wettbewerbsposition der hessischen Hochschulen


Wiesbaden - Bei Berufungsverhandlungen haben es Hessens Hochschulen ab sofort wieder leichter, qualifizierte Bewerber aus dem Ausland für eine Professur zu gewinnen. Wie die Hessische Wissenschaftsministerin Ruth Wagner heute in Wiesbaden mitteilte, können Bewerber aus dem Ausland die Reisekosten, die ihnen bei Vorstellungsgesprächen, Berufungsvorträgen oder den Berufungsverhandlungen für ein Professorenamt in Hessen entstehen, ab sofort von den Hochschulen erstattet bekommen. Das Finanzministerium habe mit Blick auf die für das Jahr 2000 an allen Hochschulen eingeführte dezentrale Personalkostenbudgetierung einer entsprechenden Initiative ihres Hauses zugestimmt und das seit 1997 geltende Erstattungsverbot aufgehoben. "Die Hochschulen können nun wieder entscheiden, ob sie aus besonderem dienstlichem Interesse eine Kostenerstattung zusagen. Die neue Regelung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen, denn sie vergrößert die Chance, daß mehr renommierte Wissenschaftler aus dem Ausland eine Lehr- und Forschungstätigkeit in Hessen aufnehmen", sagte Wissenschaftsministerin Wagner.





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