Pressemitteilung Nr. 51 / 2000 vom 08.05.2000

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REFORMPROZESS FÃœR MEHR AUTONOMIE AN HESSENS HOCHSCHULEN MUSS AN FAHRT GEWINNEN

Wissenschaftsministerin Wagner: Zweite Novelle zum Hochschul- gesetz stärkt Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit

Wiesbaden - "Der Reformprozess für mehr Autonomie an Hessens Hochschulen muss an Fahrt gewinnen, damit die Hochschulen ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in Forschung und Lehre im nationalen und internationalen Wettbewerb steigern können. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur zweiten Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes schafft dafür durch klar abgegrenzte Leitungs- und Organisationsstrukturen, durch die Neuordnung der Hochschulfinanzierung und durch die Pflicht zur Evaluierung die notwendigen gesetzgeberischen Rahmenbedingungen." Das bekräftigte Wissenschaftsministerin Ruth Wagner anlässlich der Anhörung zum Hochschulgesetz im Wiesbadener Landtag.

In den Stellungnahmen, - u.a. von Hochschulpräsidenten, Hochschulgremien und Studentenorganisationen -, sei erwartungsgemäß je nach Interessenlage Kritik am Gesetzentwurf geübt worden. "Ich habe keinen Jubel erwartet, aber ich bin zuversichtlich, dass wir am Ende eine Gesetzesnovelle realisieren, die den Hochschulen eine gute Zukunftsperspektive eröffnet", sagte die Ministerin. Sie werde gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen die Anregungen aus der Anhörung erörtern und über Veränderungen am Gesetzentwurf nachdenken.

Oberstes Ziel der staatlichen Hochschulpolitik sei die Sicherung und Entwicklung der Qualität und Leistungsfähigkeit in Forschung und Lehre. Dies lasse
sich angesichts der heutigen und künftigen Herausforderungen nur durch einen Paradigmenwechsel weg von der staatlich gelenkten und geplanten Hochschule und hin zur autonomen und selbstverantwortlichen Hochschule realisieren "Die Hochschulen erhalten durch unseren Gesetzentwurf die Chance, durch Autonomie und Selbstverantwortung im Wettbewerb um Studierende, Wissenschaftler und öffentliche Mittel besser bestehen zu können", sagte die Ministerin.

Dabei sei eine Neugestaltung und Straffung der Leitungs- und Organisationsstrukturen unumgänglich. Dies bedeute vor allem die Trennung zwischen operativen Funktionen und Kontroll- bzw. Grundsatzfunktionen auf der Leitungs- und Fachbereichsebene. "Der Senat ist das von den Mitgliedern der Hochschule unmittelbar gewählte Repräsentativorgan für Grundsatzfragen, die für die Hochschule von Bedeutung sind. Wichtiger Bestandteil der Grundsatzfunktion des Senates ist seine Entscheidung über die Entwicklungsplanung der Hochschule", betonte Ministerin Wagner. Der Senat habe außerdem die Kontrollfunktion gegenüber der operativen Ebene der Hochschulleitung (Präsidium).

Größere Autonomie sehe der Gesetzentwurf auch für die Geschäftsverteilung im Präsidium vor. Künftig solle das Präsidium auf Vorschlag des Präsidenten über die Geschäftsverteilung selbst entscheiden. Nur in einzelnen Fällen, so die Ministerin, weise der Gesetzentwurf Mitgliedern des Präsidium bestimmte Aufgaben zu - wie z.B. im Falle des Kanzlers, der die Haushalts-, Personal- und Rechtsangelegenheiten wahrnehme.

Die Wissenschaftsministerin bekräftigte den Grundsatz von kollegialen Leitungsorganen auf zentraler und Fachbereichsebene. Das in seinen Kompetenzen gestärkte Präsidium auf zentraler Ebene und das Dekanat auf Fachbereichsebene übernehmen künftig die strategische Führung und das operative
Geschäft. Dies sei Ausdruck der Aufgabenentflechtung, sorge für mehr Kompetenz und Kontinuität und trage der deutschen Hochschultradition Rechnung, sagte die Ministerin.

Sie wies außerdem auf die besondere Bedeutung von Zielvereinbarungen zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulen hin. Der Gesetzentwurf sehe vor, dass Zielvereinbarungen künftig die von den Hochschulen zu erbringenden Leistungen beschreiben, beispielsweise Schwerpunktsetzungen im Studienangebot und bei Forschungsleistungen, die Förderung der Qualität von Forschung und die Förderung von Frauen und des wissenschaftlichen Nachwuchses. Im Gegenzug erhalten, so die Ministerin, die Hochschulen seitens des Landes Planungssicherheit bezüglich ihrer Budgets.
Nach dem derzeit geltenden, von der rot-grünen Vorgängerregierung beschlossenen Hochschulgesetz sei es noch generelle Aufgabe des Wissenschaftsministerium, Zielvorgaben für die Entwicklung der Hochschulen zu erstellen. Darauf, so betonte Wissenschaftsministerin Wagner, verzichte der neue Gesetzentwurf. Angestrebt werden nun im Normalfall Zielvereinbarungen in gegenseitiger Abstimmung zwischen Hochschulen und Ministerium. "Unser Ziel ist es, dass die Hochschulen mit Hilfe von Zielvereinbarungen zusätzliche Spielräume erhalten, um selbstverantwortlich ihre Ressourcen zu nutzen und ihr Leistungsprofil zu schärfen", sagte die Ministerin. Nur für den Konfliktfall sei im Gesetzentwurf vorgesehen, dass das Ministerium notfalls einer Hochschule Zielvorgaben machen könne.

Wissenschaftsministerin Wagner bekräftigte, dass die Mitbestimmung von Studierenden, wissenschaftlichen Assistenten und Mitarbeitern aus den Bereichen Verwaltung und Technik bei wichtigen hochschulpolitischen Entscheidungen auch im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt werde. Als Beispiele nannte die Ministerin den Senat, den Fachbereichsrat, die Wahlversammlung und die Beteiligung an Evaluierungsmaßnahmen. Wichtiger als die Beibehaltung der Drittelparität sei die Verbesserung der Studienbedingungen. Hier habe die Landesregierung in diesem Jahr bereits mit ihrem Informatik-Sonderprogramm und der deutlichen Aufstockung des Wissenschaftsetats deutliche Zeichen gesetzt.
































































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