Pressemitteilung Nr. 77 / 2000 vom 09.06.2000

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HESSEN TRÄGT MINIMALKONSENS BEIM STIFTUNGSFÖRDERUNGSGESETZ NICHT MIT

Ruth Wagner: Beratungsergebnis im Vermittlungsausschuß reicht als Anreiz für Stiftungsgründungen nicht aus

Wiesbaden/Berlin - Das Land Hessen wird sich dem Beratungsergebnis im Vermittlungsausschuß des Bundesrates über die Reform des Stiftungsrechts nicht anschließen. Dies betonte die stellvertretende Hessische Ministerpräsidentin und Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Ruth Wagner, heute in Wiesbaden. "Der Vermittlungsausschuß hat zwar mit seinem Beschluß, dass künftig 40 000 Mark pro Jahr und zusätzlich 600 000 Mark in 10 Jahren in den Vermögensstock neuer Stiftungen steuerfrei eingezahlt werden können, die unzureichende Vorlage der rot-grünen Bundesregierung verbessern können. Dennoch ist dies nur ein Minimalkonsens, der für eine durchgreifende Förderung von Stiftungsgründungen längst nicht ausreicht", sagte Ministerin Wagner.

Es sei bedauerlich, dass die hessische Initiative mit weitergehenden Vorschlägen zum Stiftungssteuerrecht nicht zum Tragen gekommen sei. "Die materiellen Bedingungen für Stiftungen müssen durch steuerliche Anreize deutlich verbessert werden. Deshalb will das Land Hessen, dass Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden können, bisher können höchstens 10 Prozent abgesetzt werden", sagte Ministerin Wagner.

Angesichts geschätzter 5,2 Billionen Mark an Geldvermögen in Deutschland und zu erwartender Erbschaften in Höhe von 250 Milliarden Mark pro Jahr sei der Beschluß des Vermittlungsausschusses kein wirklicher Anreiz für Stiftungsgründungen.

Sie kündigte an, dass das Land Hessen seine Initiative zur Reform des Stiftungsrechts weiterverfolgen werde. Das Stiftungsrecht müsse zukunftsfähiger werden, damit mehr privates Vermögen schneller und einfacher Kunst und Kultur und anderen gemeinnützigen Zwecken zugute kommen. Stiftungen seien ein unverzichtbares Element einer freien und aktiven Bürgergesellschaft. "Vor 100 Jahren gab es hierzulande noch rund 100.000 Stiftungen, im Jahr 2000 sind es nur noch 10.000. Dieser Zustand ist unakzeptabel und kann nur durch ein moderneres Stiftungsrecht verändert werden", sagte Ministerin Wagner.















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