Pressemitteilung Nr. 145 / 2000 vom 06.11.2000

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MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST BAUT MEHR ALS DIE HÄLFTE SEINER VORSCHRIFTEN AB

Ministerin Ruth Wagner: Weniger Bürokratie und Regulierung vor allem im Hochschulbereich

Wiesbaden - "Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst wird mehr als die Hälfte seiner Vorschriften abbauen. Dies ist das Ergebnis einer Überprüfung sämtlicher Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Ressorts", teilte die Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Ruth Wagner, heute in Wiesbaden mit. Mit dem Abbau der Vorschriften setze das Ministerium die Koalitionsvereinbarung zur Reform der hessischen Verwaltung um. "Wir wollen Schritt für Schritt eine modernere Verwaltung, die effizienter, schneller, bürgernäher und kostengünstiger Entscheidungsprozesse umsetzt. Deshalb hat die Landesregierung damit begonnen, die Zahl bestehender Erlasse drastisch zu senken und neue Erlasse und Verordnungen in der Regel auf fünf Jahre zu befristen", sagte Ministerin Wagner.

Sie wies darauf hin, dass das Wissenschafts- und Kunstressort durch seinen zweistufigen Verwaltungsaufbau im Vergleich zu anderen Ressorts einen geringeren Regelungsbedarf habe. Insgesamt 126 Rechtsvorschriften seien auf ihre Notwendigkeit überprüft worden, 63 (50 Prozent) davon würden bis Jahresende 2000 außer Kraft gesetzt. Außerdem habe die Prüfung von 91 Verwaltungsvorschriften ergeben, dass 48 von ihnen (52,7 Prozent) ebenfalls wegfallen könnten.

"Diese Entrümpelung bei den Vorschriften bedeutet vor allem für den Hochschulbereich weniger Bürokratie und Regulierung. Hier werden allein 40 Verordnungen über die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fachbereichen außer Kraft gesetzt, die überflüssig geworden sind", betonte Ministerin Wagner. Sie wies in diesem Zusammenhang auch auf die durch das neue Hochschulrecht erweiterten Entscheidungsbefugnisse der Hochschulen hin. "Wir haben die Hochschulautonomie gestärkt. Die größere Selbstverantwortung der Hochschulen bedeutet gleichzeitig, dass zahlreiche ministerielle Regelungen überflüssig sind und aufgehoben werden können", so Ministerin Wagner. Als Beispiele nannte sie Regelungen aus den Bereichen Hochschulzugangsberechtigungen, Verleihung, Führung und Anerkennung akademischer Grade sowie die Gewährung von Forschungssemestern. Für die Hochschulen, die hier künftig selbst entscheiden könnten, werde es leichter, im Zuge der Internationalisierung flexibler auf neue Entwicklungen zu reagieren

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