Pressemitteilung Nr. 16 / 2001 vom 07.02.2001

zurück

WISSENSCHAFTSMINISTERIN WAGNER GRATULIERT DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT DARMSTADT ZUM TITEL "BEST-PRACTICE-HOCHSCHULE 2001"

Gutachter der CHE bestätigen konsequenten Reformkurs zur Steigerung der Leistungsfähigkeit

Darmstadt/Gütersloh/Wiesbaden - "Ich freue mich sehr, dass mit der Technischen Universität Darmstadt eine hessische Universität den bundesweit begehrten Titel "best-practice-Hochschule 2001" des Gütersloher Centrums für Hochschulentwicklung erhalten hat", erklärte Hessens Wissenschaftsministerin Ruth Wagner heute anläßlich der Bekanntgabe der Titelverleihung. Die Entscheidung der Gutachterkommissiondie TU Darmstadt zur reformfreudigsten Universität des Jahres zu küren, sei auch eine Bestätigung für die Richtigkeit des in der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung festgelegten Ziels, die TU Darmstadt zur Hochschule mit Modellcharakter zu machen, sagte die Ministerin. Mit dem auf zwei Jahre angelegten Modellversuch ELAN habe die TU Darmstadt eine Reihe von neuen Steuerungselementen eingeführt: einen Hochschulentwicklungsplan, eine leistungs- und bedarfsorientierte Mittelverteilung sowie die Einrichtung eines Innovationsfonds und eine neue Grundordnung.

Die "best-practice"-Auszeichnung, so Ministerin Wagner, bestätige den konsequenten und umfassenden Reformkurs, den die TU Darmstadt in allen Bereichen vorantreibe, um ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in Konkurrenz zu anderen Hochschulen im In- und Ausland weiter zu
steigern. Als Beispiele nannte sie neue Formen von Public Private Partnership im Bereich Forschung bzw. Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, den hohen Grad an Internationalität und neue Verfahren der Evaluierung zur Qualitätssicherung und -verbesserung der Lehre in Kooperation mit anderen Hochschulen.

"Die Landesregierung unterstützt Hessens Hochschulen dabei, sich für den Bildungsmarkt der Zukunft fit zu machen", sagte Ministerin Wagner. Mit dem neuen Hessischen Hochschulgesetz habe man den gesetzlichen Rahmen für mehr Autonomie und klare Organisationsstrukturen, für Leistungsvereinbarungen und finanzielle Planungssicherheit der Hochschulen geschaffen. Wagner erinnerte gleichzeitig daran, dass die Grundordnung der TU Darmstadt im Rahmen eines vierjährigen Modellversuches von einigen Bestimmungen des Gesetzes hinsichtlich der Hochschulgremien abweichen dürfe, um neue, erfolgreiche Wege für mehr Eigenverantworrtung der Hochschulen zu erproben. "Die aktuelle Auszeichnung des CHE ist Anerkennung und Ansporn für die TU Darmstadt, auf ihrem Reformweg weiterzumachen", sagte Ministerin Wagner.















zurück

SeitenanfangSeitenanfang

 

© Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst