Pressemitteilung Nr. 80 / 2001 vom 06.06.2001

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WISSENSCHAFTSMINISTERIN BEGRÃœSST LANDTAGSSYMPOSIUM ZUR BIOETHIK

Ruth Wagner: Vorschnelle Entscheidungen sollten unterbleiben

Wiesbaden - Für die Landesregierung hat die stellvertretende Hessische Ministerpräsidentin und Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Ruth Wagner, den Antrag des Landtags begrüßt, zu Fragen der Bioethik und deren verantwortlichem Umfang im Herbst ein Symposium durchzuführen, in dem alle Fragen der Wissenschaft, der Ethik, des Rechts und des Verfassungsrechts angesprochen werden sollen. "Dies", so Ruth Wagner, "entspricht der Tradition des Hessischen Landtags, der sich schon in der 11. und 12. Legislaturperiode mit den Fragen der Gentechnologie und der Reproduktionstechnik umfassend beschäftigt hatte und zu einstimmigen Beschlüssen gekommen war, die entscheidend auf die Gesetzgebung zum Embryonenschutzgesetz 1990 eingewirkt hatten."

Es sei durchaus sinnvoll, so die Ministerin weiter, dass sich auch Länderparlamente in intensiver Weise eine Meinung zu einem die Menschen in Deutschland umtreibenden Thema bildeten, weil die Positionen der Länder im Bundesrat neben den Entscheidungen im Deutschen Bundestag von entscheidendem Gewicht seien. Ruth Wagner: "Die Landesregierung hat sich bisher keine abschließende Meinung gebildet. Deshalb gehen auch die Kabinettsmitglieder mit jeweils eigenen Fragestellungen in dieses Symposium, von dem sie sich Rat und Hilfe bei ihrer Entscheidung erwarten."

Je nach religiöser und ethischer Überzeugung seien die Kernfragen, die im Hintergrund der neuen Möglichkeiten der Lebenswissenschaften, der Gentechnologie und Medizin, stehen, unterschiedlich zu beurteilen. Die Kernfragen: "Wann beginnt das Leben?" und "Wann ist es erlaubt, an embryonalen Zellen oder an anderen Stammzellen zu forschen?" würden je nach diesen Standpunkten anders beurteilt. Es könne, so die Ministerin, in der gesamten Debatte der Parteien, der Öffentlichkeit und der Forscher nicht darum gehen, wirtschaftliche Verwertbarkeit und Arbeitsplätze in den Vordergrund der Argumentation zu stellen. Vielmehr gehe es aus der Sicht verschiedener Ethikvorstellungen und unterschiedlicher Überzeugungen um die Kernfrage, wie Artikel 1 des Grundgesetzes auszulegen sei. Ruth Wagner: "Ich persönlich habe die Haltung meiner Partei mitgetragen und halte auch die Ausführung der Deutschen Forschungsgesellschaft für gut - dies sind aber erst Beiträge zu einer Debatte und nicht mehr!"

Bei der Diskussion gehe es unter anderem um Fragen danach, was gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes erlaubt sei, welche Hilfen durch entsprechende Forschung im Hinblick auf die Diagnostik und Heilung von Krankheiten zu erwarten seien und wie die Forschungsfreiheit in Deutschland garantiert werden könne. Am Ende dieser Abwägung zwischen Ethik und Forschungsfreiheit, so die Ministerin weiter, werde der Deutsche Bundestag und werde der Bundesrat entscheiden müssen, ob die derzeitigen Bestimmungen des Embryonenschutzgesetzes für die Lösung der zu erwartenden Probleme ausreichten oder ob sie einer Änderung bedürften. Ruth Wagner: Wenn es aus unterschiedlichen Erwägungen heraus zu einer Änderung kommen sollte, müssen am Ende der Beratung von Experten, Kirchenvertretern und nach der Befragung des Gewissens jedes Einzelnen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat entscheiden, weil in einer freiheitlichen Demokratie solche Probleme auch mit der Mehrheit in einem Parlament zu entscheiden sind."

So lange dies aber noch nicht geschehen sei, so die Ministerin, seien alle Maßnahmen zu unterlassen, die in eine bestimmte Richtung gingen. So sei ihrer Überzeugung nach die Ankündigung des Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Forschungsvorhaben an importiertem Material schon jetzt durchzuführen, angesichts der sehr grundsätzlichen und gewissenhaften Diskussion kontraproduktiv und nicht hinzunehmen.

Die Hessische Landesregierung, so die Ministerin abschließend, werde mit großer Aufmerksamkeit die Ergebnisse des Landtagssymposiums anhören, bewerten, in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen und sich an der Debatte im Deutschen Bundesrat engagiert beteiligen.




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