Pressemitteilung Nr. 87 / 2001 vom 20.06.2001

zurück

KUNSTMINISTERIUM SCHREIBT ZEHN ARBEITSSTIPENDIEN FÃœR BILDENDE KÃœNSTLER IN HESSEN AUS

Ministerin Ruth Wagner: Bewerbungen bis 23. Juli 2001 möglich

Wiesbaden - Bildende Künstlerinnen und Künstler in Hessen können sich ab sofort wieder um ein Arbeitsstipendium bewerben. Zehn dieser Förderstipendien hat das Hessische Kunstministerium für 2001/2002 ausgeschrieben - vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Hessischen Landtag.
Wie Hessens Kunstministerin Ruth Wagner heute in Wiesbaden mitteilte, seien die Stipendien mit jeweils 18.000 Mark dotiert und auf ein Jahr befristet. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben (Stichtag 1. Januar 2001) und monatlich nicht mehr als 3500 Mark mit nichtselbstständiger, nichtkünstlerischer Arbeit verdienen. Studierende müssen ihr Studium zum 1. April 2001 abgeschlossen haben (Exmatrikulation).
Künstlerinnen und Künstler können sich schriftlich mit der Beschreibung von Arbeitsprojekten bewerben, die im Förderzeitraum 1. August 2001 bis 31. Juli 2002 verwirklicht werden sollen. Außerdem sollten sie Mappen einreichen, die ihre bisherige künstlerische Produktion dokumentieren (Auswahl maximal 20 Dias und Fotos, höchstens fünf Kataloge). Die Materialien sollten das Format DIN A 3 nicht überschreiten und keinesfalls Originale oder Unikate enthalten.
Die Arbeitsstipendien werden von einer fünfköpfigen Jury vergeben. Entscheidungskriterien sind die bisherige künstlerische Arbeit, Originalität, Kreativität, Innovation und künstlerische Eigenständigkeit der Werke. Das Votum der Jury ist verbindlich, sofern nicht nach der Entscheidung der Jury Tatsachen bekannt werden, die einen Empfang des Stipendiums ausschließen.
Bildende Künstlerinnen und Künstler, die sich um ein Arbeitsstipendium 2001/2002 bewerben wollen, erhalten die entsprechenden Antragsformulare bei der mit der Durchführung beauftragten
Hessischen Kultur GmbH
Tel. 0611-323484
Rheinstrasse 23 - 25
65185 Wiesbaden
bei der sie ihre Bewerbung
bis zum 23. Juli 2001 (Poststempel)
einreichen können.

zurück

SeitenanfangSeitenanfang

 

© Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst