Pressemitteilung Nr. 94 / 2001 vom 29.06.2001

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GRUNDORDNUNG DER JUSTUS LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN WIRD ÜBERARBEITET

Wissenschaftsministerin Wagner: Arbeitsgruppe des Senats wird mit Ministerium bei der Neufassung zusammenarbeiten

Gießen/Wiesbaden - "Im neuen Hessischen Hochschulgesetz (HHG) sind moderne Organisationsstrukturen für die Hochschulen verankert worden, die die hochschulinternen Verfahrensabläufe verschlanken und effizienter gestalten und damit die Autonomie und Profilbildung an Hessens Hochschulen stärken. Die von der Universität Gießen vorgelegte Grundordnung sieht zu große Gremien vor und weicht damit in zentralen Punkten von den Bestimmungen des HHG ab. Die Grundordnung kann deshalb in der bisherigen Fassung vom Hessischen Wissenschaftsministerium nicht genehmigt werden und muss von der Hochschule überarbeitet werden." Dies teilte Wissenschaftsministerin Ruth Wagner heute den Mitgliedern des Senats der Universität Gießen bei einem Gespräch in Wiesbaden mit.

Im Rahmen dieses Gespräches habe sie sich mit den Vertretern der Hochschule auf eine aus Senatsmitgliedern zusammengesetzte Arbeitsgruppe verständigt, die zusammen mit dem Wissenschaftsministerium eine Überarbeitung der Grundordnung vornehmen solle. Richtschnur sei dabei Paragraph 38 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG), wonach die Grundordnung die Bestimmungen des Satzungsrechtes ergänzen und weiterentwickeln könne. Zu beachten seien dabei aber mehrere Grundsätze, u.a. dass zwischen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen sowie zwischen operativen und grundsätzlichen Angelegenheiten unterschieden werden müsse sowie Personen mit Leitungsfunktionen Verantwortung unmittelbar zurechenbar sein müsse (HHG § 38, Abs. 1). Zu beachten sei außerdem § 38 Abs. 2: "Die Grundordnung kann zur Erprobung neuer Organisationsstrukturen und Steuerungssysteme, die insbesondere der Beschleunigung und Vereinfachung des Entscheidungsprozesses, der Leistungsorientierung sowie der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dienen, von diesem Abschnitt abweichende Regelungen vorsehen (Experimentierklausel). Die Grundsätze nach Abs. 1 sind zu beachten."

Ministerin Wagner sagte, bei der Erarbeitung der neuen Grundordnung müßten diese Bestimmungen des HHG aber auch der besonderen Struktur der Justus-Liebig-Universität Rechnung tragen. Die Hochschule habe bereits wichtige Reformschritte unternommen, indem sie unter anderem die Zahl der Fachbereiche von über 20 auf 11 verkleinert habe.


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