Pressemitteilung Nr. 102 / 2001 vom 16.07.2001

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WISSENSCHAFTSMINISTERIN WAGNER: HESSEN IM BUNDESRAT GEGEN HABILITATIONSVERBOT

Landesregierung will Bandbreiten bei Grundgehältern der Professoren

Berlin/Wiesbaden. "Wir brauchen in Deutschland eine durchgreifende Reform des Hochschuldienstrechtes, um die internationale Leistungs- und Wettbe-werbsfähigkeit unserer Hochschulen zu verbessern. Mit ihren Gesetzentwürfen zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes und des Hochschulrahmen-gesetzes wird die Bundesregierung diesem Ziel jedoch in zentralen Punkten nicht gerecht", kritisierte Hessens Wissenschaftsministerin Ruth Wagner heute mit Blick auf die morgigen Beratungen im Bundesrat. Sie wandte sich vor allem gegen die von der Bundesregierung geplanten festen Grundgehälter für Profes-soren und den Verzicht auf Habilitationen bei der Einstellung von Hochschul-lehrern. "Damit ist der dringend benötigte Modernisierungsschub im Personal-bereich an den Hochschulen nicht zu erreichen", sagte Wagner. Hessen sehe hier erheblichen Korrekturbedarf und werde deshalb morgen zwei Änderungs-anträge im Bundesrat einbringen.

Wagner kritisierte insbesondere das Vorhaben der Bundesregierung, bei der Reform der Professorenbesoldung feste Grundgehälter für die Besoldungs-gruppen W 2 (7000 Mark) und W 3 (8500 Mark) einzuführen. "Diese festen Beträge sind, obwohl sie durch Leistungszulagen ergänzt werden können, nicht geeignet, eine Stärkung der Attraktivität der Professorenbesoldung im interna-tionalen Vergleich und im Wettbewerb mit der Wirtschaft zu gewährleisten", sagte Wagner. Es sei wenig sinnvoll, niedrige Grundgehälter für die Bewerber für Professorenämter festzusetzen, wenn diese bereits bei der Erstberufung aufgrund ihrer Qualifikation durch Zulagen ergänzt werden müssten, um eine amtsangemessene Besoldung zu erreichen.

"Hessen tritt deshalb für Bandbreiten bei der Professorenbesoldung ein - für
W 2 7000 bis 8500 Mark (3580-4350 Euro) und für W 3 8500 bis 10.000 Mark (4350-5128 Euro)", sagte Wissenschaftsministerin Wagner. Nur so könnten Akzente für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Profilbildung der deutschen Hochschulen und die notwendige Flexibilität bei der Professoren-besoldung erreicht werden.

Mit der geforderten Kostenneutralität seien die beschriebenen Ziele der Reform nicht zu erreichen. Als finanzielles Minimum bezeichnete Wagner die geplante Möglichkeit für die Länder, den Vergaberahmen bei den Leistungsbezügen um durchschnittlich zwei Prozent zu überschreiten, um die erforderlichen Ausgaben für die Professorenbesoldung zu leisten.

Wagner wandte sich außerdem gegen den Plan des Bundes, bei der Reform des Hochschulrahmengesetzes auf die Habilitation als Einstellungsvoraus-setzung zu verzichten. "Die Habilitation ist in vielen wissenschaftlichen Berei-chen ein anerkannter und bewährter Qualitätsnachweis für die Berufung auf eine Professur. Im Interesse der wissenschaftlichen Qualität und unter Berück-sichtigung der einzelnen Fächer an den Universitäten muss die Habilitation als eine Einstellungsvoraussetzung neben anderen wissenschaftlichen Leistun-gen erhalten bleiben", forderte Wagner. Einen entsprechenden Änderungs-antrag habe das Land Hessen für die Bundesratssitzung formuliert.

In diesem Antrag werde man auch klarstellen, dass Hessen die vom Bund geplanten Vorgaben für Juniorprofessuren als Regeleinstellungsvoraussetzun-gen für Universitätsprofessuren nicht mittragen könne. Hessen befürworte zwar die Einführung von Juniorprofessuren, doch die geplanten quantitativen Vor-gaben des Bundes würden bedeuten, dass grundsätzlich landesweit min-destens
51 Prozent der künftigen Professoren den Weg über die Juniorprofessur ge-gangen sein müssten, sagte Wissenschaftsministerin Wagner. "Angesichts der finanziellen Auswirkungen und auch mit Blick auf Bewerber, die auf anderen Wegen die Qualifikation für eine Berufung auf eine Universitätsprofessur erwor-ben haben, halten wir die geplante Regelung des Bundes für nicht praktikabel. Hessen befürwortet deshalb bei der Juniorprofessur als Regeleinstellungsvor-aussetzung eine Soll-Vorschrift im Hochschulrahmengesetz", so Wagner.

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