Pressemitteilung Nr. 104 / 2001 vom 17.07.2001

zurück

HESSEN WILL BEI REFORM DES HOCHSCHULDIENSTRECHTES DEN VERMITTLUNGSAUSSCHUSS VON BUNDESTAG UND BUNDESRAT ANRUFEN

Wissenschaftsministerin Wagner: Weitere Verhandlungen über Kostenneutralität und Habilitationsverbot notwendig

Wiesbaden - "Hessen kann die jüngsten Entscheidungen im Bundesrat zur Änderung des Bundesbesoldungsrechtes und des Hochschulrahmengesetzes nicht mittragen. Es ist eine große Chance vertan worden, durch eine durchgreifende Reform des Hochschuldienstrechtes die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen in Deutschland zu stärken. Das Land Hessen wird deshalb nach der Beratung im Bundestag und dem zweiten Beratungsdurchgang im Bundesrat den gemeinsamen Vermittlungsausschuss anrufen, um notwendige Korrekturen an den Gesetzesvorhaben erneut zu diskutieren". Das kündigte Hessens Wissenschaftsministerin Ruth Wagner, heute in Wiesbaden an. Sie hoffe, dass der Bundestag die hessischen Modernisierungsvorschläge zum Hochschulrecht berücksichtigen werde.

Ministerin Wagner kritisierte insbesondere die vom Bundesrat entschiedene Kostenneutralität bei der Neugestaltung der Professorenbesoldung mit festen Grundgehältern und zusätzlichen Leistungszulagen. "Es ist überaus zweifelhaft, ob sich die Reform kostenneutral realisieren lassen wird. Außerdem sind die vom Bundesrat beschlossenen festen, aber zu geringen Grundgehälter für Professoren wenig geeignet, hochkarätige Wissenschaftler in Konkurrenz zur Wirtschaft und zu ausländischen Hochschuleinrichtungen an deutsche Hochschulen zu holen oder sie dort zu halten", so Wagner. Sie plädierte erneut dafür, Bandbreiten bei der Professorenbesoldung einzuführen.

Gleichzeitig kritisierte sie den vom Bundesrat beschlossenen künftigen Verzicht auf Habilitationen bei der Einstellung von Hochschullehrern. "Das verkappte Habilitationsverbot im Rahmen der Änderung des Hochschulrahmengesetzes bringt die Hochschulreform nicht voran sondern bedeutet einen Rückschritt", sagte Ministerin Wagner. Im Interesse der wissenschaftlichen Qualität und unter Berücksichtigung der einzelnen Fächer an den Universitäten - beispielsweise der Geisteswissenschaften - müsse die Habilitation als anerkannter Qualitätsnachweis neben anderen wissenschaftlichen Leistungen erhalten bleiben, forderte Wagner.

zurück

SeitenanfangSeitenanfang

 

© Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst