Pressemitteilung Nr. 186 / 2001 vom 06.12.2001

zurück

HESSISCHE LANDESREGIERUNG STIMMT HOCHSCHULPAKT FÃœR DIE JAHRE 2002 BIS 2005 ZU

Wissenschaftsministerin Ruth Wagner: Rahmenvereinbarung wird dem Hessischen Landtag zugeleitet

Wiesbaden - Die Hessische Landesregierung hat sich mit den zwölf Hochschulen des Landes auf einen Hochschulpakt für die Jahre 2002 bis 2005 verständigt. Wie die Stellvertretende Hessische Ministerpräsidentin und Wissenschaftsministerin Ruth Wagner heute in Wiesbaden mitteilte, hat das Kabinett heute einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und den Hochschulen zugestimmt, die den Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen bis 2005 verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen gebe und gleichzeitig Leistungsverpflichtungen der Hochschulen definiere. "Ziel der gemeinsamen Vereinbarung ist es, die Hochschulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben abzusichern und ihre Leistungskraft im nationalen und internationalen Wettbewerb zu stärken", sagte Ministerin Wagner. Die vom Kabinett beschlossene Rahmenvereinbarung werde dem Hessischen Landtag zur Beratung zugeleitet.

Trotz der großen Belastungen Hessens durch den Länderfinanzausgleich und sinkender Steuereinnahmen verfolge die Landesregierung konsequent ihren 1999 eingeschlagenen Kurs, Wissenschaft, Forschung und Lehre mit erheblichen zusätzlichen Mitteln zu fördern. "Wir investieren mit dem Hochschulpakt in die Zukunftsfähigkeit unserer akademischen Jugend, denn die Hochschulen sollen in die Lage versetzt werden, für Studierende und Lehrende bessere Bedingungen zu schaffen. Davon profitiert auch unser Land und zwar nicht nur als Wissenschafts-, sondern auch als Wirtschafts- und Kulturstandort", betonte Ministerin Wagner.

Der Hochschulpakt sichere bis 2005 nicht nur die derzeitige Grundausstattung der Hochschulen ab, sondern stelle auch zusätzliches Geld für Sach- und Investitionskosten zur Verfügung. Darüber hinaus vergebe das Land weitere Mittel für innovative Vorhaben der Hochschulen. Mit diesen Verbesserungen der finanziellen Rahmenbedingungen gehe Hessen weit über vergleichbare Vereinbarungen anderer Bundesländer hinaus, sagte Ministerin Wagner.

Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Hochschulen vereinbaren die Landesregierung und die Hochschulen für die Jahre 2002 bis 2005 folgenden Leistungen und Ziele:


I. Leistungen des Landes:

· Ausgangsbasis des Hochschulpakts sind die Gesamtzuschüsse des Landes für die Hochschulen im Jahr 2001 (2,11 Mrd. DM/1,08 Mio €), vermindert um die globale Minderausgabe und die Erfolgsbeteiligung für 2001 in Höhe von 26,9 Mio. Mark (13,7 Mio. €).

· Die Mittel für die Personalkosten werden von 2002 bis 2005 grundsätzlich um die entsprechenden Tarif- und Besoldungserhöhungen gesteigert. Als Beitrag der Hochschulen zur notwendigen Personalkostenreduzierung des Landes muss die Tarifsteigerungsrate in den Jahren 2002 und 2003 aber um jeweils 0,5 Prozentpunkte und in den Jahren 2004 und 2005 um jeweils 0,3 Prozentpunkte abgesenkt werden.

· Die Hochschulen werden ab 2002 von weiteren Konsolidierungsbeiträgen und Erfolgsbeteiligungen im Haushaltsvollzug freigestellt.

· Die Zuschüsse des Landes für Sach- und Investitionskosten der Hochschulen werden von 2002 bis 2005 um jährlich 15 Mio. DM (rund 7,7 Mio. €) erhöht. Insbesondere die Möglichkeiten der Hochschulen zur Verbesserung des Gebäudeunterhalts sowie zur Modernisierung der Labor- und Bibliotheksausstattung sollen damit gestärkt werden.

· Zum Aufbau eines Innovationsbudgets des Hochschulbereichs gibt die Landesregierung aus dem Programm "Zukunftsoffensive" zusätzliche Mittel für innovative Vorhaben der Hochschulen. Im Rahmen des Hochschulpakts sind für 2002 bis 2005 jährlich 30 Mio. DM (15,3 Mio. €) vorgesehen. Das Innovationsbudget dient der Profil- und Schwerpunktbildung unter finanzieller Eigenbeteiligung der jeweiligen Hochschule, die das Vorhaben durchführen will. Die Mittel des Innovationsbudgets werden den Hochschulen auf Antrag vom Wissenschaftsministerium bewilligt. Zur Begutachtung der Anträge setzt das Wissenschaftsministerium im Einvernehmen mit den Hochschulen eine Kommission aus externen Sachverständígen ein.

· Für Bauvorhaben und Großgerätebeschaffungen an den Hochschulen werden - die Mitfinanzierung des Bundes nach dem Hochschulbauförderungsgesetz vorausgesetzt - in den Jahren 2002 bis 2005 jeweils mindestens 250 Mio. DM (knapp 128 Mio €) bereitgestellt.


II. Leistungen der Hochschulen:

· Die Hochschulen verpflichten sich, die ab 2003 vereinbarten Zahlen der Studierenden auszubilden und, wenn die Studienplatznachfrage es erfordert, zuschussneutral um bis zu fünf Prozent zu erhöhen. Diese Verpflichtung hat keine Auswirkung auf die Festlegung von Zulassungszahlen.

· Die Hochschulen werden die Qualität des Studiums sichern und Studienreformmaßnahmen einleiten, die dazu beitragen, dass sich die tatsächliche Studienzeit der Regelstudienzeit annähert. Über die ergriffenen und beabsichtigten Maßnahmen werden sie der Landesregierung bis Ende 2002 berichten.

· Die Hochschulen werden die schwerpunktmäßige Entwicklung der einzelnen Institutionen in Forschung und Lehre möglichst weitreichend untereinander abstimmen. Dazu werden sie eine abgestimmte Entwicklungsplanung erarbeiten, die jeder Hochschule ein spezifisches, im Wettbewerb attraktives Profil gibt und im Interesse des effektiven Einsatzes der Landesmittel eine verteilte Schwerpunktbildung zwischen den Hochschulen innerhalb Hessens vorsieht. Die Hochschulen werden der Landesregierung über die erarbeitete Entwicklungsplanung bis Ende 2002 berichten.

· Die Hochschulen verpflichten sich, Verfahren interner und externer Leistungskontrolle und Evaluation einzuführen, anhand derer die Qualität von Ausbildung und Forschung zuverlässig beurteilt werden kann. Sie werden die Grundzüge des Evaluierungsverfahrens entsprechend dem Hessischen Hochschulgesetz abstimmen und der Landesregierung bis Ende 2002 über die ergriffenen und beabsichtigen Maßnahmen berichten.






zurück

SeitenanfangSeitenanfang

 

© Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst