Pressemitteilung Nr. 194 / 2001 vom 20.12.2001

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HESSEN LEHNT IM BUNDESRAT NEUREGELUNG DER PROFESSORENBESOLDUNG AB

Wissenschaftsministerin Ruth Wagner: Bund hat große Reformchance für Hochschulen verpasst

Wiesbaden/Berlin - "Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz der Bundesregierung zur Neuregelung der Professorenbesoldung enthält aus hessischer Sicht keinerlei Anreize für mehr Leistung in Wissenschaft und Forschung" kritisierte Hessens Wissenschaftsministerin Ruth Wagner heute in Wiesbaden. Zwar habe der Vermittlungsausschuss eine Regelung für den Besoldungsrahmen gefunden. Doch im Zusammenhang mit einer zu niedrigen Grundvergütung und einer verordneten Kostenneutralität fehlen weiterhin die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen, um auf dem Personalsektor die Modernisierung der Hochschulen voranzutreiben, so Wagner. Hessen habe deshalb heute im Bundesrat diesen Gesetzentwurf des Bundes zur Reform der Professorenbesoldung abgelehnt.

Ministerin Wagner bedauerte, dass der Bundesrat dem hessischen Antrag, das unzureichende Gesetz grundsätzlich zu überarbeiten, nicht gefolgt sei. "Der Bund hat die in der Sache berechtigten Anliegen der Länder und der Hochschulverbände leider ignoriert und durch seine Beratungsresistenz eine große Reformchance bei der Professorenbesoldung verpasst. Es ist nicht sinnvoll, bereits bei der Erstberufung von Professorinnen und Professoren auf Leistungszulagen zurückgreifen zu müssen, weil die Grundgehälter zu niedrig sind", kritisierte Ministerin Wagner. So werde es den Ländern erschwert, hochkarätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Konkurrenz zur Wirtschaft und ausländischen Einrichtungen berufen zu können. "Die Länder brauchen, so wie Hessen es von Anfang gefordert hat, bereits beim Grundgehalt Bandbreiten, um echte Akzente in der Wissenschaftslandschaft setzen zu können", sagte Ministerin Wagner.

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