Pressemitteilung Nr. 4 / 2002 vom 21.01.2002

zurück

ROLAND KOCH UND RUTH WAGNER: HOCHSCHULPAKT IST EIN ZUKUNFTSPAKT FÃœR DIE BILDUNG IN HESSEN

Hessens Ministerpräsident, Wissenschaftsministerin und die Präsidenten der zwölf Hochschulen unterzeichnen Rahmenvereinbarung im Landtag

Wiesbaden - Erstmals in der Geschichte Hessens haben heute die Landesregierung und die zwölf Hochschulen des Landes einen gemeinsamen mittelfristigen Hochschulpakt geschlossen, der den Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen in den Jahren 2002 bis 2005 finanzielle Planungssicherheit geben soll. "Dies ist ein historischer Moment", betonten Hessens Ministerpräsident Roland Koch und Wissenschaftsministerin Ruth Wagner bei der gemeinsamen Unterzeichnung des Hochschulpaktes mit den Hochschulpräsidenten in Wiesbaden.

Trotz der großen Belastungen Hessens durch den Länderfinanzausgleich sichere das Land über vier Jahre hinweg nicht nur die Grundausstattung der Hochschulen auf dem bisherigen Stand ab, sondern stelle zusätzlich bis 2005 auch jährlich 7,7 Mio. Euro für Sach- und Investitionskosten sowie 15,3 Mio. Euro für innovative Vorhaben der Hochschulen zur Verfügung. Hinzu kämen jährlich mindestens 127,8 Mio. Euro für Bauvorhaben und die Beschaffung von Großgeräten. Gleichzeitig definiere der Hochschulpakt Leistungsverpflichtungen der Hochschulen, u.a. zur Sicherung der Studienkapazitäten und der Studienqualität, zur Verkürzung der Studienzeit, zur Profilbildung in Forschung und Lehre und zu Evaluierungsverfahren.

"Wir halten das in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP verankerte Versprechen ein, Hessen zum Bildungsland zu machen. Dieser Hochschulpakt ist ein Zukunftspakt für die Bildung in Hessen, denn er schafft sehr gute Rahmenbedingungen, damit die Hochschulen ihre wichtigen Aufgaben in Forschung und Lehre erfüllen und dabei ihre Leistungskraft im nationalen und internationalen Wettbewerb steigern können", sagten Koch und Wagner. Mit dem hessischen Hochschulpakt, der über vergleichbare Vereinbarungen anderer Bundesländer deutlich hinausgehe, werde der Reformprozeß an den Hochschulen weiter vorangetrieben.
"Neben dem novellierten Hessischen Hochschulgesetz, das den Hochschulen mehr Autonomie, Gestaltungsfreiräume und Selbstverantwortung zugesteht, und der Steigerung der Finanzausstattung der Hochschulen um 160 Mio. Mark im Zeitraum 1999 bis 2001, ermöglicht der Hochschulpakt nun ein verläßliches finanzielles Fundament für noch mehr Qualität und Innovationen in Forschung und Lehre", so Koch. Der Pakt sei eine Zukunftsinvestition in das Innova-
tionspotenzial der Hochschulen. Dies auszuschöpfen, bringe nicht nur die Bildung voran, sondern stärke auch den Wirtschaftsstandort Hessen und seine Wettbewerbsposition im In- und Ausland.

Koch und Wagner hoben hervor, dass der Hochschulpakt in sehr enger und fairer Zusammenarbeit mit den zwölf Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes zustande gekommen sei. "Die Landesregierung versteht sich als Partner der Hochschulen. Wir wollten eine Vereinbarung im Konsens, und das ist allen Beteiligten durch monatelange intensive und vertrauensvolle Diskussionen am Ende gelungen", betonten Koch und Wagner. Wichtig sei außerdem die im Dezember 2001 erfolgte Zustimmung des Landtages, denn damit habe der Haushaltsgesetzgeber eine längerfristige Planungssicherheit für die Hochschulen beschlossen und ihnen einen notwendigen Vertrauensvorschuß gegeben.

Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep, Präsident der Kasseler Universität und derzeit Sprecher der Konferenz der Hessischen Universitäten (KHU), begrüßte den Hochschulpakt als verbindliche Vereinbarung von Leistungsversprechen der Hochschulen und Finanzzusagen des Landes: "Wir, die Universitäten, sehen uns in der Pflicht, alles zu tun, um unser Leistungsversprechen einzulösen. Dies wird allerdings nur möglich sein, wenn gleichzeitig auch die Finanzzusagen eingehalten werden. Sollte es hier zu Abstrichen kommen, muss das Konsequenzen auf der Leistungsseite haben". Der KHU-Sprecher machte zugleich deutlich, dass die hessischen Universitäten in der Konkurrenz vor allem zu den süddeutschen Universitäten noch einen "Aufholbedarf" haben. In diesem Vergleich müsse es noch zu einer spürbar besseren finanziellen Ausstattung kommen als bisher vorgesehen. Er kündigte an, dass die hessischen Universitäten auf der Basis des neuen Hochschulpakts in den nächsten Monaten ein gemeinsames Konzept für die Universitätsentwicklung in Hessen erarbeiten werden.

Für die Konferenz hessischer Fachhochschulpräsidenten (KHF) begrüßte deren Vorsitzender Prof. Dr. Roland Schopf (FH Fulda) die Neuerungen des Hochschulpaktes ausdrücklich: Die Fachhochschulen versprächen sich von ihnen eine verlässliche Handlungsbasis. Der Hochschulpakt schaffe "Absicherungen, die auf der einen Seite transparente, vergleichende, am aktuellen Leistungsvermögen der einzelnen Hochschule gemessene Finanzen bedeuten, auf der anderen Seite dadurch zugleich Spielräume lasse für Innovationen in Forschung und Lehre", erklärte Schopf. Die Zustimmung der Fachhochschulen zum Hochschulpakt sei unmittelbar an die Zusicherung seitens des Wissenschaftsministeriums geknüpft, dass im Rahmen der leistungsorientierten Mittelzuweisung die Finanzausstattung der hessischen Fachhochschulen sich insgesamt verbessern werde.

Wissenschaftsministerin Wagner kündigte weitere Reformschritte in Kooperation mit den Hochschulen an. Noch in diesem Jahr wolle das Land mit jeder Hochschule Zielvereinbarungen schließen, in denen die Umsetzung des Hochschulpaktes, d.h. die Leistungen der einzelnen Hochschule, nämlich die Zahl der auszubildenden Studierenden, ihre Schwerpunkte in Forschung und Lehre sowie ihr künftig angestrebtes Profil konkret verabredet werden solle. Geplant sei außerdem eine leistungsorientierte Mittelvergabe ab dem Haushaltsjahr 2003, verbunden mit eigener Budgetverantwortung der Hochschulen.

"Hessen ist mit seinen Reformbestrebungen im Hochschulbereich bundesweit Spitze. Kein anderes Bundesland ist mit den Elementen Hochschulpakt, Zielvereinbarungen leistungsgesteuerter Budgetierung auf einem vergleichbaren Stand moderner Verwaltungsreform", so Wagner.

Hochschulpakt

I. Leistungen des Landes:

· Ausgangsbasis des Hochschulpakts sind die Gesamtzuschüsse des Landes für die Hochschulen im Jahr 2001 (2,1 Mrd. DM/1,08 Mrd €), vermindert um die globale Minderausgabe und die Erfolgsbeteiligung für 2001 in Höhe von 26,9 Mio. Mark (13,7 Mio. €).

· Die Mittel für die Personalkosten werden von 2002 bis 2005 grundsätzlich um die entsprechenden Tarif- und Besoldungserhöhungen gesteigert. Als Beitrag der Hochschulen zur notwendigen Personalkostenreduzierung des Landes muss die Tarifsteigerungsrate in den Jahren 2002 und 2003 aber um jeweils 0,5 Prozentpunkte und in den Jahren 2004 und 2005 um jeweils 0,3 Prozentpunkte abgesenkt werden.

· Die Hochschulen werden ab 2002 von weiteren Konsolidierungsbeiträgen und Erfolgsbeteiligungen im Haushaltsvollzug freigestellt.

· Die Zuschüsse des Landes für Sach- und Investitionskosten der Hochschulen werden von 2002 bis 2005 um jährlich 15 Mio. DM (rund 7,7 Mio. €) erhöht. Insbesondere die Möglichkeiten der Hochschulen zur Verbesserung des Gebäudeunterhalts sowie zur Modernisierung der Labor- und Bibliotheksausstattung sollen damit gestärkt werden.

· Zum Aufbau eines Innovationsbudgets des Hochschulbereichs gibt die Landesregierung aus dem Programm "Zukunftsoffensive" zusätzliche Mittel für innovative Vorhaben der Hochschulen. Im Rahmen des Hochschulpakts sind für 2002 bis 2005 jährlich 30 Mio. DM (15,3 Mio. €) vorgesehen. Das Innovationsbudget dient der Profil- und Schwerpunktbildung unter finanzieller Eigenbeteiligung der jeweiligen Hochschule, die das Vorhaben durchführen will. Die Mittel des Innovationsbudgets werden den Hochschulen auf Antrag vom Wissenschaftsministerium bewilligt. Zur Begutachtung von Anträgen setzt das Wissenschaftsministerium im Einvernehmen mit den Hochschulen eine Kommission aus externen Sachverständígen ein.

· Für Bauvorhaben und Großgerätebeschaffungen an den Hochschulen werden - die Mitfinanzierung des Bundes nach dem Hochschulbauförderungsgesetz vorausgesetzt - in den Jahren 2002 bis 2005 jeweils mindestens 250 Mio. DM (127,8 Mio €) bereitgestellt.


II. Leistungen der Hochschulen:

· Die Hochschulen verpflichten sich, die ab 2003 vereinbarten Zahlen der Studierenden auszubilden und, wenn die Studienplatznachfrage es erfordert, zuschussneutral um bis zu fünf Prozent zu erhöhen. Diese Verpflichtung hat keine Auswirkung auf die Festlegung von Zulassungszahlen.

· Die Hochschulen werden die Qualität des Studiums sichern und Studienreformmaßnahmen einleiten, die dazu beitragen, dass sich die tatsächliche Studienzeit der Regelstudienzeit annähert. Über die ergriffenen und beabsichtigten Maßnahmen werden sie der Landesregierung bis Ende 2002 berichten.

· Die Hochschulen werden die schwerpunktmäßige Entwicklung der einzelnen Institutionen in Forschung und Lehre möglichst weitreichend untereinander abstimmen. Dazu werden sie eine abgestimmte Entwicklungsplanung erarbeiten, die jeder Hochschule ein spezifisches, im Wettbewerb attraktives Profil gibt und im Interesse des effektiven Einsatzes der Landesmittel eine verteilte Schwerpunktbildung zwischen den Hochschulen innerhalb Hessens vorsieht. Die Hochschulen werden der Landesregierung über die erarbeitete Entwicklungsplanung bis Ende 2002 berichten.

· Die Hochschulen verpflichten sich, Verfahren interner und externer Leistungskontrolle und Evaluation einzuführen, anhand derer die Qualität von Ausbildung und Forschung zuverlässig beurteilt werden kann. Sie werden die Grundzüge des Evaluierungsverfahrens entsprechend dem Hessischen Hochschulgesetz abstimmen und der Landesregierung bis Ende 2002 über die ergriffenen und beabsichtigen Maßnahmen berichten.




zurück

SeitenanfangSeitenanfang

 

© Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst