Pressemitteilung Nr. 10 / 2002 vom 01.02.2002

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MINISTERIN RUTH WAGNER: ENGERE KOOPERATION ZWISCHEN MUSIKAKADEMIEN UND DER HOCHSCHULE FÃœR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST IN FRANKFURT

Studierende der Akademien sollen künftig ein Hochschuldiplom erwerben können

Wiesbaden - "Die Neuordnung der Musikausbildung in Hessen, die von der Landesregierung angestoßen wurde, macht konkrete Fortschritte: Studierende, die an den vier hessischen Musikakademien den Studiengang Instrumental- und Gesangspädagogik belegen, sollen neben der bisherigen Staatlichen Musiklehrerprüfung künftig die Möglichkeit erhalten, in dieser Fachrichtung an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt das Diplom zu erwerben" berichtete Hessens Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Ruth Wagner, heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Vertretern der Kunsthochschule und der Musikakademien in Wiesbaden. Eine Arbeitsgruppe des Ministeriums, der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst und der Musikakademien in Darmstadt, Frankfurt, Kassel und Wiesbaden habe einvernehmlich ein Konzept entwickelt, um die Durchlässigkeit und die Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Musikakademien und der einzigen Musikhochschule Hessens zu verstärken. "Dies ist ein höchst erfreuliches Ergebnis nach durchaus kontroversen Ausgangspositionen vor eineinhalb Jahren", sagte Ministerin Wagner.

Das Konzept sieht vor, dass die Sitzstädte als Träger der Akademien jeweils einen Kooperationsvertrag mit der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst schließen. Darin wird festgelegt, die Studienordnungen an den Akademien und das dortige Ausbildungsniveau an die Gegebenheiten der Hochschule für Musik anzupassen. Dann können Studierende - sofern sie sich nicht mit der Staatlichen Musiklehrerausbildung zufrieden geben wollen - bereits die Zwischenprüfung an der Hochschule für Musik nach der dort gültigen Prüfungsordnung ablegen. Die Fortsetzung des Studiums nach der bestandenen Prüfung kann sowohl an der Musikakademie als auch an der Musikhochschule erfolgen. Die Diplomprüfung findet dann erneut an der Kunsthochschule statt. Die Prüfungen werden - je nach Entscheidung des Prüfungsausschusses - an der Hochschule für Musik oder an der jeweiligen Akademie abgehalten.

Nach Angaben Wagners sind die Kooperationsverträge den Oberbürgermeistern der Akademie-Sitzstädte zur Unterschrift zugeleitet worden. Die Gremien der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt hätten dem Vorhaben bereits zugestimmt. "Sobald alle Unterschriften vorliegen, kann das Konzept realisiert werden. Das heißt, diejenigen Studierenden, die im Herbst 2002 ihr Studium an einer der vier Musikakademien aufnehmen, könnten bereits nach der neuen Regelung studieren", sagte Ministerin Wagner.

Sie freue sich, dass mit diesem Konzept ein langjähriger Diskussionsprozess um die Neuordnung der Musikausbildung in Hessen erfolgreich abgeschlossen worden sei. Mit der Musiklehrerausbildung an den Hochschulen (Lehrämter an allgemein bildenden Schulen), der Ausbildung von staatlich geprüften Musiklehrern an den Musikakademien und dem künstlerischen Musikstudium an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst bestehen in Hessen drei gezielt arbeitende Bereiche, die über eine hohe Ausbildungsqualität verfügen. "Die neue Kooperation zwischen den Musikakademien und der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst ergänzt diese Angebote auf sinnvolle Weise und eröffnet den Studierenden an den Akademien durch die neue Möglichkeit, ein Hochschuldiplom zu erwerben, zusätzliche Entwicklungsper spektiven", sagte Ministerin Wagner.


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