Pressemitteilung Nr. 11 / 2002 vom 06.02.2002

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HESSENS KUNSTMINISTERIN VERLEIHT DR. HOCH´S KONSERVATORIUM IN FRANKFURT DEN STATUS EINER MUSIKAKADEMIE

Ruth Wagner: Landesregierung verdoppelt Zuschüsse im Jahr 2002 auf mehr als 511.000 Euro

Frankfurt/Wiesbaden - Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat dem Dr. Hoch´s Konservatorium in Frankfurt den Status einer Musikakademie zuerkannt. Ministerin Ruth Wagner sagte heute bei der Überreichung der Urkunde in Frankfurt, mit der staatlichen Anerkennung trage das Land Hessen den langjährigen Bemühungen des Konservatoriums um eine qualitätvolle musikalische Ausbildung Rechnung. Das Dr. Hoch´s Konservatorium sei nun den Musikakademien in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden gleichgestellt und dürfe neben der Ausbildung angehender Musiklehrer jetzt auch künstlerische Ausbildungsgänge für Musiker anbieten.

"Mit der Erweiterung der Ausbildungsbandbreite erhält das Dr. Hoch´s Konservatorium neue Perspektiven und finanzielle Planungssicherheit, denn das Land stellt als Erstattung für die Personalkosten der berufsbildenden Abteilung in diesem Jahr 511.300 Euro zur Verfügung - doppelt so viel Geld wie im vergangenen Jahr", sagte Ministerin Wagner. Sie hoffe, dass die Stadt Frankfurt, die bislang überwiegend für die Personalkosten aufgekommen sei, die freiwerdenden Mittel für dringend notwendige Reparaturen und Musikinstrumente einsetzen werde.

Die Ministerin erinnerte an die Entscheidung der Landesregierung, im Rahmen der Neuordnung der Musikausbildung die Berufsausbildung an den Musikakademien beizubehalten. "Es gibt einen großen Bedarf an staatlich geprüften Privatmusiklehrern, Musikschullehrern, Chor- und Orchesterleiter. Außerdem haben die Musikakademien eine erhebliche Bedeutung für das musikalische Geschehen in der jeweiligen Region", so Wagner zur Begründung. Gleichzeitig habe das Ministerium aber gemeinsam mit Musikakademien und der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt ein Konzept für mehr Durchlässigkeit zwischen den Akademien und der einzigen Musikhochschule in Hessen vereinbart.

"Die Studierenden des Studienganges Instrumental- und Gesangspädagogik, die ab Herbst 2002 ihre Ausbildung am Dr. Hoch´s Konservatorium und den anderen Akademien beginnen, können ihre Zwischenprüfung nach der Prüfungsordnung der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst ablegen und anschließend auch das Hochschuldiplom erwerben", sagte Wagner. Sie erwarte, dass die entsprechenden Kooperationsverträge von allen Beteiligten in den nächsten Wochen unterschrieben und die Studien- und Prüfungsordungen zügig überarbeitet werden. "Mit diesen Verträgen hat die jahrelange, kontrovers geführte Diskussion um die Neuordnung der Musikausbildung in Hessen ein gutes Ende gefunden. Auch das Dr. Hoch´s Konservatorium wird von dem Ergebnis profitieren", so Wagner.

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