Pressemitteilung Nr. 33 / 2002 vom 26.03.2002

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KUNSTMINISTERIN RUTH WAGNER LOBT HESSISCHEN LESE-FÖRDER-PREIS AUS

Öffentliche Bibliotheken mit Leseprojekten für Kinder und Jugendliche können bis 31. August 2002 ihre Wettbewerbsbeiträge einreichen

Wiesbaden - Öffentliche Bibliotheken in Hessen können sich jetzt wieder an dem jährlichen Wettbewerb beteiligen, den Hessens Ministerin für Wissenschaft und Kunst zusammen mit der Hessischen Leseförderung zum siebten Mal ausgelobt hat. Damit der Preis, der bisher an die "Jugendbibliothek des Jahres" vergeben wurde, sich gegenüber anderen Bibliothekspreisen deutlicher abhebt, heißt er jetzt "Hessischer Lese-Förder-Preis". Wie Ministerin Wagner erläuterte, ist dieser Preis, der von einer unabhängigen Jury an eine oder mehrere Bibliotheken vergeben werden kann, der bisherigen DM-Summe entsprechend mit insgesamt 7.500 Euro dotiert. Das Preisgeld soll für den Erwerb neuer Medien im Kinder- und Jugendbereich der jeweiligen Bibliothek oder für weitere Leseprojekte eingesetzt werden.

Mit dem "Hessischen Lese-Förder-Preis" will das Ministerium Bibliotheken auszeichnen, denen es mit besonderen Projekten gelingt, Kinder und Jugendliche mehr als bisher für das Lesen zu begeistern. An dem Wettbewerb können sich landesweit alle öffentlichen Bibliotheken beteiligen. Voraussetzung ist, dass diese Bibliotheken bereits Projekte im Bereich der Leseförderung durchgeführt haben bzw. durchführen. Diese Projekte sollten sich durch Kreativität, Originalität und eine Zusammenarbeit mit anderen lokalen oder regionalen Einrichtungen auszeichnen. Sie sollen also öffentliches Interesse für die Bedeutsamkeit des Lesens geweckt haben. Die Bibliotheken sollten dies auf dem Wege einer allgemeinen Dokumentation, durch Pressearbeit oder durch Angaben über Veranstaltungen und die Ausweitung der Leserschaft in ihren Bewerbungsunterlagen deutlich machen.

Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 31. August 2002 zu richten an die

Geschäftsstelle Hessische Leseförderung
Friedensstraße 1 A (HAWO-Bau)
65795 Hattersheim.

Den Unterlagen ist außer der Projektbeschreibung auch ein Teilnahmebogen beizufügen, der allen Bibliotheken von der Geschäftsstelle Hessische Leseförderung bereits übersandt wurde. Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge werden von einer unabhängigen Jury begutachtet.

Die Teilnahmebedingungen können interessierte Bibliotheken auch im Internet unter: http://www.hmwk.hessen.de/k_preise/ abrufen.

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