Pressemitteilung Nr. 35 / 2002 vom 03.04.2002

zurück

Kunstministerium überstützt hessische Chor- und Orchesterprojekte mit 30.000 Euro

Staatssekretär Portz: Bis 30. April können neben Laienchören jetzt auch Orchester Förderanträge für Konzerte in Hessen einreichen

Wiesbaden - Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst stellt in diesem Jahr insgesamt 30.000 Euro für die Förderung von Chor- und Orchesterkonzerten in einem neuen gemeinsamen Projektfonds zur Verfügung. Bisher umfasste der Chorprojektfonds für hessische Laienchöre 15.000 Euro, erläuterte Staatssekretär Frank E. Portz. Dieser Fonds werde jetzt um einen für Orchesterprojekte in Höhe von 15.000 Euro erweitert. So könnten ab sofort auch Instrumentalvereine für herausragende Konzertprojekte einen Zuschuss aus Landesmitteln beantragen.

Sein Haus messe dem musikalischen Engagement von Laienmusikern und Chören eine große kulturelle Bedeutung bei und habe daher diese zusätzlichen Mittel für Konzertprojekte zur Verfügung gestellt. Bedingung sei, dass die Aufführung in Hessen stattfinde. Laienchöre und -orchester könnten höchstens an zwei aufeinanderfolgenden Jahren gefördert werden. Probephasen werden nicht bezuschusst. Über die Vergabe der Mittel entscheide eine unabhängige Jury, so Portz. Die bisherige Jury des Chorprojektfonds wurde hierfür um zwei Mitglieder aus dem Instrumentalbereich erweitert.

Förderanträge für besondere Konzertvorhaben können Laienchöre und Orchester bis zum 30. April 2002 an das:

Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Referat K I 3
Rheinstraße 23-25

65185 Wiesbaden

einreichen. Den Unterlagen sind neben einer Projektbeschreibung zu Werk und mitwirkenden Solisten eine Kurzbiographie des Dirigenten bzw. des künstlerischen Leiters sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan für das Konzertvorhaben beizufügen.



zurück

SeitenanfangSeitenanfang

 

© Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst