Pressemitteilung Nr. 43 / 2002 vom 10.04.2002

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Hessischer Denkmalschutzpreis 2002 geht an den Magistrat der Stadt Pfungstadt

Ministerin Wagner: Auszeichnung für die vorbildliche Sanierung der ehemaligen Synagoge und des früheren Lehrerwohnhauses

Pfungstadt/Wiesbaden - "Der Magistrat der Stadt gehört zu den acht Preisträgern, die am 17. April in Pfungstadt mit dem Hessischen Denkmalschutzpreis 2002 ausgezeichnet werden", teilte Hessens Kunstministerin Ruth Wagner heute in Wiesbaden mit. Der Magistrat der Stadt Pfungstadt erhalte für die vorbildliche Sanierung der ehemaligen Synagoge und des früheren Lehrerwohnhauses in Pfungstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg) eine Urkunde mit Anerkennung, sagte Ruth Wagner.

Der von der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen gestiftete Preis ist insgesamt mit 15.000 Euro dotiert und geht in diesem Jahr an Vereine, Privatpersonen und kommunale Initiativen. Hauptpreisträger ist die Bürgerinitiative Heldra aus Wanfried im Werra-Meißner-Kreis. Sie erhält eine Urkunde und ein Preisgeld von 6.000 Euro für die vorbildliche Sanierung einer Hofanlage aus dem 17. Jahrhundert in Wanfried-Heldra. Weitere Preisträger sind die Arbeitsgruppe für Vor- und Frühgeschichte des Hanauer Geschichtsvereins, Main-Kinzig-Kreis (Urkunde/3.000 Euro), die Eheleute Dr. Louise und Dr. Benno Splieth aus Wetter-Oberrosphe, Landkreis Marburg-Biedenkopf (Urkunde/3.000 Euro), die Eheleute Braunholz aus Hosenfeld/Jossa im Landkreis Fulda (Urkunde/3.000 Euro), die Eheleute Gisela Conrad-Rothengatter und Bertholt Rothengatter aus Rüsselsheim, Landkreis Groß-Gerau (Urkunde/Anerkennung), der Förderverein Petrihaus e.V. aus Frankfurt-Rödelheim (Urkunde/ Anerkennung) und Ulrich Thümmler aus Hünfeld-Mackenzell, Landkreis Fulda (Urkunde/Anerkennung).

Die Jury attestierte dem Magistrat der Stadt Pfungstadt eine vorbildliche Sanierung der ehemaligen Synagoge und des früheren Lehrerwohnhauses in Pfungstadt. Der Magistrat hatte vor etwa 13 Jahren im Bewusstsein seiner Verantwortung für das Baudenkmal die Chance ergriffen, die ehemalige Synagoge auf der Basis einer besonderen Vereinbarung in sein Eigentum zu übernehmen. So wurden damals die notwendigen Maßnahmen getroffen, die das heutige Ergebnis - die vorbildliche Restaurierung und Sanierung des Denkmals - absicherten, betonte die Jury.

Im alten Ortskern von Pfungstadt liegt an der Hillgasse 8 die ehemalige jüdische Synagoge. Zwei historische Gebäude, die um 1820 entstanden, bilden einen geschlossenen Hof. Hierbei handelt es sich um das geschichtliche Gemeindehaus und um die eigentliche Synagoge. Der klassizistische Saalbau mit einer Frauenempore wurde im Laufe seiner normalen Nutzung und zuletzt um 1920 sehr prachtvoll mit einem blauen, sternebedeckten Himmel ausgemalt. Während des nationalsozialistischen Regimes wurde das Gebäude ab 1938 zweckentfremdet und als landwirtschaftliche Frucht- und Lagerhalle genutzt; noch um 1960 diente es als Wohngebäude für Gastarbeiter.

Heute sind das einstige Lehrerwohnhaus als modernes Stadtarchiv und der ehemalige Synagogensaal im kulturellen Bereich bedeutende Gedächtnisträger der Stadtgemeinde. Man habe sich in Pfungstadt intensiv und vorbehaltlos mit dem geschichtlichen Gewicht des Baudenkmals und seiner Teile auseinander gesetzt, begründete die Jury ihre Entscheidung. Durch die Art und Weise der Restaurierung und Sanierung wurde die gesamte Geschichte des Denkmals ohne Verschönerung zur Sprache gebracht. Es ist in seiner heutigen Form geeignet, Fragen zu provozieren und Auskünfte zu geben. Der Anspruch zu konservieren, sei unter den schwierigen Bedingungen des Rückbaues der früheren, unangemessenen Nutzung verwirklicht worden, befand die Jury.

Kunstministerin Wagner würdigte das außergewöhnliche Engagement der Preisträger als unverzichtbar für den Erhalt des großen kulturellen Erbes in Hessen. "Viele Denkmäler mit örtlichen und regionalen Bezügen können nur deshalb vor dem drohenden Verfall gerettet werden, weil Bürgerinnen und Bürger sich mit großem persönlichen Einsatz für deren Sanierung engagieren", sagte Wagner. Dies öffentlich zu würdigen, sei das Ziel des Hessischen Denkmalschutzpreises.

"Der Denkmalschutz ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Deshalb haben wir die finanzielle Förderung deutlich aufgestockt", sagte Ministerin Wagner. Als Beispiele nannte sie den gesteigerten Etat des Landesamtes für Denkmalpflege (2002: 15,8 Mio € /1998: 11,2 Mio. €) und die Mittel des Kunstministeriums für die Denkmalpflege (2002: 8,5 Mio.€/1998: 6,13 Mio.€). Außerdem habe das Land ein mittelfristiges Kulturinvestitionsprogramm zur Sanierung bedeutender Kultureinrichtungen in Höhe von knapp 250 Mio. € aufgelegt, so die Kunstministerin.


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