Pressemitteilung Nr. 69 / 2002 vom 17.05.2002

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Wissenschaftsministerium einigt sich mit Universitäten auf individuelle Bestellungen von Juniorprofessoren

Ruth Wagner: Abgestufte Mitwirkung des Ministeriums bis zur Novellierung des hessischen Hochschulrechts

Wiesbaden - Das Hessische Wissenschaftsministerium hat sich mit den Universitätsleitungen auf ein vorläufiges Verfahren zur raschen Bestellung von Juniorprofessorinnen und -professoren verständigt. Wissenschaftsministerin Ruth Wagner sagte heute in Wiesbaden, das Ministerium prüfe derzeit die landesrechtliche Umsetzung der vom Bundestag beschlossenen fünften Änderung des Hochschulrahmengesetzes zur Einführung von Juniorprofessoren. Dabei stehe auch die künftige Beteiligung des Hessischen Wissenschaftsministeriums bei der Berufung von Juniorprofessoren auf dem juristischen Prüfstand.

"In der Übergangszeit bis zur Novellierung des hessischen Hochschulrechts in der kommenden Legislaturperiode werden in Absprache mit den Universitäten auf der Basis des geltenden Hessischen Hochschulgesetzes individuelle Verfahren zur Bestellung von Juniorprofessuren durchgeführt, an denen das Ministerium beteiligt wird", sagte Ministerin Wagner. Je nachdem, ob die künftigen Juniorprofessoren als Dozenten/Professoren auf Zeit oder als Wissenschaftliche Assistenten/Wissenschaftliche Mitarbeiter eingestellt würden, werde es eine abgestufte Mitwirkung des Ministeriums beim Auswahl- und Einstellungsverfahren geben.

Nach Angaben Wagners werden zunächst drei Universitäten in Hessen Juniorprofessuren einrichten. Entsprechende Förderanträge der Philipps-Universität Marburg (15), der Technischen Universität Darmstadt (15) und der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt (19) seien vom Bundesforschungsministerium bereits positiv beschieden worden. Das Land Hessen stelle pro Juniorprofessur jährlich 50.000 Euro zur Finanzierung von jeweils zwei Doktorandenstellen zur Verfügung. "Die Universität Marburg hat signalisiert, dass die Hochschule vor allem Dozenten
als künftige Juniorprofessoren einstellen möchte und legt deshalb Wert auf entsprechende Berufungsverfahren unter Beteiligung des Wissenschaftsministeriums", sagte Wagner. Zwei Berufungsverfahren seien bereits abgeschlossen worden. Die übrigen würden von Seiten des Ministeriums zügig vorangetrieben.

"Die TU Darmstadt und die Universität Frankfurt werden uns in Kürze mitteilen, in welchem Status sie ihre künftigen Juniorprofessoren einstellen wollen. Wir haben uns mit diesen Universitäten darauf verständigt, dass das Ministerium mindestens über die ausgewählten Kandidaten unterrichtet wird und über eine kurze Einspruchsfrist verfügen wird", so Wagner. Mit dieser Übergangslösung werde sowohl dem geltenden hessischen Hochschulrecht als auch dem Interesse der Universitäten an der schnellen und unbürokratischen Bestellung künftiger Juniorprofessoren Rechnung getragen. Ziel sei es, junge Wissenschaftler bei maximaler Ausschöpfung der Hochschulautonomie so rasch wie möglich in Forschung und Lehre tätig werden zu lassen.









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