Pressemitteilung Nr. 99 / 2002 vom 15.07.2002

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Kunstministerin Wagner: Hessen hat vorbildliche Pionierarbeit zugunsten der Denkmalpflege geleistet

Vor 100 Jahren erließ das Großherzogtum Hessen als erster Staat Deutschlands ein modernes Denkmalschutzgesetz

Wiesbaden - "In Hessen ist auf dem Gebiet der Denkmalpflege vorbildliche Pionierarbeit geleistet worden. Als erster Staat Deutschlands hat das Großherzogtum Hessen am 16. Juli 1902, morgen vor 100 Jahren, ein umfassendes modernes Denkmalschutzgesetz erlassen, um Monumente und Altertümer als Zeugnisse der Vergangenheit zu erhalten und zu pflegen. Auf dieser zukunftsweisenden gesetzgeberischen Tradition, die damals im Spannungsverhältnis zwischen dem Modernisierungseifer der Gründerzeit und den Rettungsinitiativen von Geschichtsvereinen entstanden ist, baut auch das 1974 erlassene Denkmalschutzgesetz auf, das einheitlich für das Bundesland Hessen gilt", sagte Kunstministerin Ruth Wagner heute in Wiesbaden mit Blick auf das morgige Jubiläum.

Mit seinen Bestimmungen für die staatliche Denkmalpflege sei Ernst Ludwig Großherzog von Hessen bei Rhein seiner Zeit weit voraus gewesen. Die damalige Erkenntnis, dass die Bewahrung des historischen Erbes zur Stabilisierung der Gesellschaft beitrage, sei heute aktueller den je. "In unserer Zeit wandelt sich das gesellschaftliche Umfeld so schnell wie nie zuvor. Vor diesem Hintergrund ist die historische Erhaltungsarbeit des Denkmalschutzes, die zum kulturellen Gedächtnis unserer Gesellschaft beiträgt, unverzichtbar", sagte Ministerin Wagner. Investitionen in das kulturelle Erbe seien Investitionen in die Zukunft des Landes Hessen - auch in wirtschaftlicher Hinsicht. "Jede in den Denkmalschutz investierte Mark zieht neun weitere Mark an Umsatz für Handwerk und Gewerbe nach sich und sichert damit Arbeits- und Ausbildungsplätze", so Wagner. Das Beispiel Denkmalschutz zeige sehr deutlich, dass Kulturpolitik eine Investition sei, die sich positiv auf die Beschäftigung und damit auch auf die Steuereinnahmen des Staates auswirke.

Sie erinnerte daran, dass der Denkmalschutz als Staatsziel in Artikel 62 der Hessischen Verfassung fest verankert sei. "Diese Verpflichtung nimmt die amtierende Landesregierung sehr ernst. Wir haben deshalb die rigiden finanziellen Kürzungen der rot-grünen Vorgängerregierung Stück für Stück rückgängig gemacht. Während die Gesamtausgaben für die Denkmalpflege und die Bodendenkmalpflege 1998 nur noch ca. 11,2 Millionen Euro betragen hatten, liegen sie in diesem Jahr wieder bei rund 15,8 Millionen Euro", sagte Wagner. Doch die Erfahrung zeige: Trotz aller staatlicher Bemühungen könnten viele Denkmäler in Hessen nur durch das große persönliche und finanzielle Engagement der Bevölkerung vor dem Verfall gerettet werden. "Ich freue mich sehr, dass das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt unseres kulturellen Erbes in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen ist - nicht zuletzt dank des Europäischen Denkmalschutzjahres 1975 und des europaweiten "Tages des Offenen Denkmals", dessen Veranstaltung in Deutschland in den achtziger Jahren von einer hessischen Initiative ausgegangen war", sagte Wagner. Inzwischen gebe es in Hessen mehr als 700 Initiativen, Vereine und Förderkreise, die sich aktiv und erfolgreich für den Erhalt von Denkmälern einsetzten. "Dieses Selbsthilfepotenzial wollen wir weiter stärken - unter anderem durch die jährliche Verleihung des Hessischen Denkmalschutzpreises", sagte Wagner.

Ohne das vor 100 Jahre erlassene Denkmalschutzgesetz des Großherzogtums Hessen seien die aktuellen positiven Entwicklungen in der Denkmalschutzbewegung kaum denkbar. Kunstministerin Wagner kündigte an, dass dieses Jubiläum im Rahmen eines Symposiums am 19. August 2002 im Jagdschloss Kranichstein bei Darmstadt gefeiert werde.

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