Pressemitteilung Nr. 106 / 2002 vom 31.07.2002

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Kunstminsterium verlängert Abgabetermin für die Teilnahme am Hessischen Lese-Förder-Preis

Staatssekretär Frank E. Portz: Öffentliche Bibliotheken können nun bis 30. September 2002 Wettbewerbsbeiträge einreichen

Wiesbaden - "Die Bewerbungsfrist für den vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst zusammen mit der Hessischen Leseförderung ausgelobten Förderpreis für öffentliche Bibliotheken in Hessen wird bis 30. September verlängert," teilte Staatssekretär Frank E. Portz heute in Wiesbaden mit. "Wir wollen so der Nachfrage vieler Bibliotheken, die während der Sommerferien geschlossen haben, nachkommen und ihnen die Teilnahme ermöglichen, sagte Portz.

Mit dem "Hessischen Lese-Förder-Preis" wolle das Ministerium Bibliotheken auszeichnen, denen es mit besonderen Projekten gelingt, Kinder und Jugendliche in größerem Umfang als bisher für das Lesen zu begeistern, sagte Staatssekretär Portz. Der mit insgesamt 7.500 Euro dotierte Preis werde von einer unabhängigen Jury an eine oder mehrere Bibliotheken vergeben. Das Preisgeld solle für den Erwerb neuer Medien im Kinder- und Jugendbereich der jeweiligen Bibliothek oder für weitere Leseprojekte eingesetzt werden, so Portz.

Alle öffentlichen Bibliotheken Hessens können sich an dem Wettbewerb beteiligen. Voraussetzung ist, dass diese Bibliotheken bereits Projekte im Bereich der Leseförderung durchgeführt haben und durchführen. Die Projekte sollten sich durch Kreativität, Originalität und eine Zusammenarbeit mit anderen lokalen oder regionalen Einrichtungen auszeichnen und öffentliches Interesse für die Bedeutsamkeit des Lesens geweckt haben.

Die Bewerbungsunterlagen sind nun also bis zum 30. September 2002 einzureichen bei der

Geschäftsstelle Hessische Leseförderung
Friedensstraße 1 A (HAWO-Bau)
65795 Hattersheim.

Die Teilnahmebedingungen können interessierte Bibliotheken auch im Internet unter: http://www.hmwk.hessen.de/k_preise/ abrufen.

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