Pressemitteilung Nr. 119 / 2002 vom 03.09.2002

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Land Hessen finanziert Hochschulen ab 2003 nach Leistungskriterien

Wissenschaftsministerin Wagner und Finanzminister Weimar: Neues Budgetierungssystem stärkt Autonomie der Hochschulen

Wiesbaden - "Hessens Landesregierung treibt zusammen mit den Hochschulen des Landes die notwendigen Reformen zur Stärkung der Autonomie und der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen konsequent voran. Mit dem Landeshaushalt 2003 wird eine umfassende leistungsbezogene Mittelzuweisung für die Hochschulen eingeführt - ein völlig neues Modell der Hochschulfinanzierung, mit dem Hessens Hochschulen auch im bundesweiten Vergleich eine Vorreiterrolle einnehmen", teilten Hessens Wissenschaftsministerin Ruth Wagner und Finanzminister Karlheinz Weimar heute bei einer Pressekonferenz in Wiesbaden mit.

Mit der leistungsbezogenen Mittelzuweisung vollziehe sich ein Paradigmenwechsel in der Finanzierung der Hochschulen. Bislang habe eine "Input-Finanzierung" kameralistischer Prägung gegolten: Das Land habe die Ausgaben für den Betrieb der Hochschulen als solchen - etwa die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter, die Bewirtschaftung der Räume und die laufenden Sachkosten - festgelegt. Künftig dagegen gelte eine ergebnisorientierte "Output-Finanzierung", das bedeute, das Land finanziere vereinbarte und erbrachte Leistungen der Hochschulen, erläuterte Wissenschaftsministerin Wagner. Sie sagte: "Auf dieser neuen Finanzierungsbasis erhält jede Hochschule ab 2003 ein Globalbudget, dessen Mittel sie selbstverantwortlich verwenden kann, um die mit dem Land vereinbarten Leistungen oder selbst gesteckten Ziele zu verwirklichen."

Finanzminister Weimar hob hervor, dass die Landesregierung ungeachtet der sehr schwierigen Haushaltslage an ihrem Versprechen festhalten werde, die finanziellen Spielräume der Hochschulen zu verbessern. "Wir unterstützen den notwendigen Reformprozess an den Hochschulen. Der im Januar 2002 vereinbarte Hochschulpakt gilt ohne Wenn und Aber", sagte Weimar.Dies zeige der vom Kabinett beschlossene Landeshaushaltsentwurf 2003. Den Hochschulen stünden im kommenden Jahr insgesamt 1,18 Mrd. Euro zur Verfügung, 39,26 Mio. Euro mehr als 2002 (darunter aus dem Hochschulpakt 7,7 Mio Euro für Sach- und Investitionskosten sowie 15,3 Mio. Euro für innovative Vorhaben). Außerdem stelle das Land für die Hochschulen Finanzmittel in Höhe von mehr als 158 Mio. Euro für Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen bereit und übertreffe damit die im Hochschulpakt vereinbarte Summe von 127,8 Mio. Euro deutlich.
"Erfolgreiche Reformen zu Gunsten der Qualität von Forschung und Lehre müssen finanziell abgesichert werden. Deshalb hat das Land den Hochschulpakt geschlossen und die Finanzmittel für die Hochschulen seit ihrem Amtsantritt 1999 um rund 15,27 Prozent aufgestockt. Alle Hochschulen haben im Jahr 2003 mehr Geld zur Verfügung als im laufenden Haushaltsjahr ", stellte Weimar fest.

Die Globalbudgets der Hochschulen werden sich nach dem neuen Modell der leistungsbezogenen Mittelzuweisung kĂĽnftig aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen:

I.Grundbudget
Das Grundbudget sichert die Grundfunktion der Hochschulen in Forschung, Lehre, bei der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und bei der Erfüllung der sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben leistungsbezogen ab. Das Grundbudget wird über zwei Parameter gesteuert, die den jeweils unterschiedlichen finanziellen Aufwand der einzelnen Fachdisziplinen adäquat abbilden und nach Fächergruppen und Hochschularten differenziert in verschiedenen Clustern festlegen (siehe Anlagen). Diese zwei Parameter sind:
1. eine in der Zielvereinbarung zwischen jeweiliger Hochschule und dem Wissenschaftsministerium vereinbarte Leistungsverpflichtung der Hochschule ĂĽber die Zahl der auszubildenden Studierenden in der Regelstudienzeit (siehe Anlagen);
2. die zur Abgeltung der Kosten festgelegten Kostennormwerte je auszubildendem Studierenden. Die Kostennormwerte erfassen alle für die Leistungserstellung relevanten Kostenfaktoren (Personal- und Sachmittelbedarf, raumbezogene Kosten der jeweiligen Cluster), die nach transparenten Kriterien (d.h. Aufwand für die Lehre, Struktur des wissenschaftlichen sowie des technischen und des Verwaltungspersonals, Flächen- und Gerätebedarf, laufende Betriebskosten) festgelegt werden.

Der Einheit von Forschung und Lehre an den Universitäten wird dabei uneingeschränkt Rechnung getragen. Die Budgetierung der Mittel im Grundbudget wird an messbare Leistung geknüpft und damit das Ziel einer ergebnisorientierten Mittelzuweisung erfüllt.

II. Erfolgsbudget
Das Erfolgsbudget honoriert Leistungen der Hochschulen, indem für bestimmte Leistungseinheiten "Prämien" vergeben werden. Das Erfolgsbudget soll den Hochschulen Anreize bieten, Leistungen besonderer Qualität zu erbringen und diese Qualität nach Möglichkeit zu steigern. Es regt damit die Profilbildung und die Entwicklung von Schwerpunkten an. Im Erfolgsbudget kommt neben dem Leistungsaspekt vor allem die Zielsetzung einer Stärkung des Wettbewerbs der Hochschulen untereinander zum Ausdruck. Parameter des Erfolgsbudgets sind:
- die Höhe der eingeworbenen Drittmittel,
- die Einwerbung von Graduiertenkollegs,
- die Einwerbung von Forschergruppen und Sonderforschungsbereichen der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
- die Zahl der Promotionen und Habilitationen (dies mit spezifischen Gewichtungen zu Gunsten von Promotionen und Habilitationen von Frauen in den Natur- und Ingenieurwissenschaften),
- die Berufung von Frauen auf Professuren,
- die Zahl der Bildungsausländer in der Regelstudienzeit (Studierende mit einer ausländischen Zugangsberechtigung)
- sowie die Zahl der Absolventen (mit besonderer Gewichtung der Absolventinnen) sowie
- die Zahl der StudienabschlĂĽsse innerhalb der Regelstudienzeit plus zwei Semester.
Die Parameter des Erfolgsbudgets decken alle Kernaufgaben der Hochschulen ab und setzen zusätzlich besondere Akzente zu Gunsten der Förderung der Frauen in der Wissenschaft und der Internationalisierung des hessischen Hochschulwesens.

III. Sondertatbestände
Bei der Bemessung der Globalbudgets werden so genannte Sondertatbestände berücksichtigt, für die die Hochschulen außerhalb der leistungsbezogenen Budgetierung zusätzliche Mittel erhalten. Solche Sondertatbestände liegen vor, wenn eine Hochschule aus besonderen Gründen zusätzliche kostenwirksame Aufgaben erfüllt, die innerhalb der leistungsbezogenen Budgetierung nicht angemessen abgegolten werden. Beispiele hierfür sind Studienkollegs, landwirtschaftliche Versuchsgüter, von den Hochschulen betriebene Museen, besondere regionale und überregionale Leistungen von Hochschulbibliotheken.

IV. Innovationsbudget
Das Innovationsbudget hat eine ähnliche Zielsetzung wie das Erfolgsbudget, knüpft aber nicht an erzielte Leistungen an, sondern unterstützt die Verwirklichung evaluierter Zukunftsprojekte. Die Mittel des Innovationsbudgets werden auf der Basis des Hochschulpakts den Hochschulen auf Antrag hin zusätzlich zugewiesen und durch bereits vorhandene zentrale Mittel des Ministeriums verstärkt. Soweit erforderlich, und dies wird bei größeren Entwicklungsvorhaben die Regel sein, werden Projekte des Innovationsbudgets von unabhängigen wissenschaftlichen Sachverständigen begutachtet. Dieses Innovationsbudget umfasst unter Berücksichtigung bereits vorhandener zentraler Mittel des Wissenschaftsministeriums im kommenden Jahr mindestens 20 Mio. Euro.

Nach Angaben von Wissenschaftsministerin Wagner entfällt der Großteil der Budgetmittel für die Hochschulen im Landeshaushaltsentwurf 2003 mit 80 Prozent auf das Grundbudget. Das Erfolgsbudget sei mit 15 Prozent, und die Sondertatbestände seien mit 5 Prozent berücksichtigt.
Die Ministerin wies darauf hin, dass die Anteile der genannten Budgets in den Etats der einzelnen Hochschulen entsprechend den Leistungsschwerpunkten voneinander abweichen werden. "Das ist eine beabsichtigte Wirkung des neuen Budgetierungssystems. Die unterschiedlichen Aufgaben der Hochschulen haben Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Budgets; vor allem die forschungsbezogenen Parameter des Erfolgsbudgets führen dazu, dass der relative Anteil des Erfolgsbudgets am Gesamtbudget bei den Universitäten immer höher sein wird als bei den Fachhochschulen oder den Kunsthochschulen", erläuterte Wagner.

Finanzminister Weimar sagte, durch die leistungsbezogene Mittelzuweisung könne das Budget einer Hochschule künftig auch niedriger ausfallen als bisher. Da aber der Großteil der Hochschuletats insbesondere durch Personalkosten fest gebunden sei, lege die Landesregierung Wert darauf, dass das neue Budgetierungssystem zusammen mit Budgetgarantien realisiert werde.
"Wir wollen nicht, dass Hochschulen bei der Realisierung des neuen Budgetierungssystems in Schwierigkeiten geraten. Deshalb wurde im Hochschulpakt festgelegt, dass der Etat 2003 jeder Hochschule maximal nur um ein Prozent niedriger ausfallen darf als der Vorjahresetat. Die Landesregierung hat beschlossen, jeder Hochschule 2003 nominal zumindest die Budgetmittel zu garantieren, die 2002 zur Verfügung stehen. Damit werden ihnen längere Fristen zur Anpassung an das Modell der leistungsbezogenen Mittelzuweisung eingeräumt", sagte Weimar.

Die Landesregierung verstehe das neue Finanzierungsmodell als ein lernendes System. "Parallel zur Einführung wird eine begleitende Evaluation eingerichtet, die das Budgetierungssystem auf seine Wirkungen hin untersuchen wird. Vor allem werden die Kostennormwerte, sobald Ergebnisse der Kostenrechnung der Hochschulen vorliegen, überprüft werden. Außerdem kann beim Erfolgsbudget die Überprüfung der Steuerungswirkungen zur Änderung oder Ergänzung der Parameter und zu einer Neufestlegung der Prämien führen", sagten Weimar und Wagner.

Wagner und Weimar wiesen außerdem darauf hin, dass es - wie in der Hochschulfinanzverordnung festgelegt und von den Hochschulen gewünscht - mit der Einführung des Hochschul-Programmhaushalts keine verbindlichen Stellenübersichten für Arbeiter und Angestellte mehr geben werde. "Diese Änderung erleichtert die selbstverantwortliche Haushaltsführung der Hochschulen. Ab 2003 können sie Stellen rein nach fachlichen Bedürfnissen besetzen", so die Minister.

Das Land unterstütze die Hochschulen finanziell auch bei den tariflich vereinbarten Zusatzzahlungen, die die Hochschulen an die Versorgungsanstalt von Bund und Ländern (VBL) leisten müssen, um Rentenfehlbeträge zu decken. "Das Land Hessen wird den Hochschulen diese für 2003 anfallende Sanierungspauschale in Höhe von 8,54 Mio. Euro erstatten und außerdem eine Nachzahlung für die Pauschale des laufenden Jahres in Höhe von 8,4 Mio. Euro leisten. Die Hochschulen sind die einzigen Dienststellen des Landes, die diese Erstattungen erhalten", so Wagner und Weimar. Das Land setze damit konsequent seine aus dem Hochschulpakt eingegangenen Verpflichtungen um.

Budgets der Hochschulen fĂĽr das Haushaltsjahr 2003 auf der Basis der leistungsbezogenen Mittelzuweisung

I. Universitäten

Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt
Landeszuschuss 2003: 262.426.600 € (2002: 261.935.000 € /incl. Klinikum)
darin enthalten:
· Grundbudget: 223.231.000 €
(vereinbarte Sollzahl Studierende in der Regelstudienzeit: 25.600) €
· Erfolgsbudget: 41.189.500 €
· Sondertatbestände: 14.858.400 €
· Zuschüsse für Geräteinvestitionen: 3.260.000 €
· Innovationsbudget: Zuweisung auf Basis eines Antragsverfahrens

Hinzu kommen Zuschüsse des Landes für das Universitätsklinikum Frankfurt in Höhe von 8,8 Mio. Euro. Diese Mittel werden erstmals in der Titelgruppe 97 des Landeshaushaltsentwurfes ("Zuschüsse für Trägeraufgaben des Landes im Rahmen der Krankenversorgung") aufgeführt.
Außerdem finanziert das Land im Jahr 2003 laufende bzw. neue Baumaßnahmen an der Universität Frankfurt (30,2 Mio. Euro) sowie am Universitätsklinikum Frankfurt (26,5 Mio. Euro).


Universität Kassel
Landeszuschuss: 110.025.000 € (2002: 109.107.000 €)
darin enthalten:
· Grundbudget: 95.581.500 €
(vereinbarte Sollzahl Studierende in der Regelstudienzeit: 10.600)
· Erfolgsbudget: 13.874.250 €
· Sondertatbestände: 4.976.000 €
· Zuschüsse für Geräteinvestitionen: 1.580.000 €
· Innovationsbudget: Zuweisung auf Basis eines Antragsverfahrens

Außerdem finanziert das Land im Jahr 2003 laufende und neue Baumaßnahmen an der Universität Kassel mit insgesamt 5,45 Mio. Euro.

Philipps Universität Marburg
Landeszuschuss: 179.771.000 € (2002:186.314.000 € /incl. Klinikum)
darin enthalten:
· Grundbudget: 150.295.800 €
(vereinbarte Sollzahl Studierende in der Regelstudienzeit: 13.650 )
· Erfolgsbudget: 30.327.750 €
· Sondertatbestände: 9.793.300 €
· Zuschüsse für Geräteinvestitionen: 2.840.000 €
· Innovationsbudget: Zuweisung auf Basis eines Antragsverfahrens

Hinzu kommen Zuschüsse des Landes für das Universitätsklinikum Marburg in Höhe von 8,1 Mio. Euro. Diese Mittel werden erstmals in der Titelgruppe 97 des Landeshaushaltsentwurfes ("Zuschüsse für Trägeraufgaben des Landes im Rahmen der Krankenversorgung") aufgeführt.
Außerdem finanziert das Land im Jahr 2003 laufende bzw. neue Baumaßnahmen an der Universität Marburg (rd. 5 Mio. Euro) sowie am Universitätsklinikum Marburg (rd. 37,7Mio. Euro).

Justus Liebig-Universität Gießen
Landeszuschuss: 206.198.600 € (2002: 210.517.000 € /incl. Klinikum)
darin enthalten:
· Grundbudget: 180.786.500 €
(vereinbarte Sollzahl Studierende in der Regelstudienzeit: 14.890)
· Erfolgsbudget: 27.093.250 €
· Sondertatbestände: 11.572.000 €
· Zuschüsse für Geräteinvestitionen: 3.350.000 €
· Innovationsbudget: Zuweisung auf Basis eines Antragsverfahrens

Hinzu kommen Zuschüsse des Landes für das Universitätsklinikum Gießen in Höhe von 8,35 Mio.Euro. Diese Mittel werden erstmals in der Titelgruppe 97 des Landeshaushaltsentwurfes ("Zuschüsse für Trägeraufgaben des Landes im Rahmen der Krankenversorgung") aufgeführt.
Außerdem finanziert das Land im Jahr 2003 laufende bzw. neue Baumaßnahmen an der Universität Gießen (rd. 9 Mio. Euro) sowie am Universitätsklinikum Gießen (7 Mio. Euro).


Technische Universität Darmstadt
Landeszuschuss: 173.311.200 € (2002:161.739.000 €)
darin enthalten:
· Grundbudget: 154.165.000 €
(vereinbarte Sollzahl Studierende in der Regelstudienzeit: 11.900)
· Erfolgsbudget: 29.520.750 €
· Sondertatbestände: 11.345.000 €
· Zuschüsse für Geräteinvestitionen: 2.270.000 €
· Innovationsbudget: Zuweisung auf Basis eines Antragsverfahrens

AuĂźerdem finanziert das Land im Jahr 2003 laufende BaumaĂźnahmen an der TU Darmstadt mit 14,5 Mio. Euro.

II. Fachhochschulen

Fachhochschule Darmstadt
Landeszuschuss: 45.839.600 € (2002: 41.871.000 €)
darin enthalten:
· Grundbudget: 44.639.050 €
(vereinbarte Sollzahl Studierende in der Regelstudienzeit: 6.955)
· Erfolgsbudget: 2.257.100 €
· Sondertatbestände: 2.895.000 €
· Zuschüsse für Geräteinvestitionen: 690.000 €
· Innovationsbudget: Zuweisung auf Basis eines Antragsverfahrens

AuĂźerdem finanziert das Land im Jahr 2003 neue BaumaĂźnahmen an der FH Darmstadt mit 500.000 Euro.

Fachhochschule Frankfurt
Landeszuschuss: 36.399.400 € (2002: 35.195.000 €)
darin enthalten:
· Grundbudget: 33.028.750 €
(vereinbarte Sollzahl Studierende in der Regelstudienzeit: 5.825)
· Erfolgsbudget: 2.842.650 €
· Sondertatbestände: 2.017.000 €
· Zuschüsse für Geräteinvestitionen: 690.000 €
Innovationsbudget: Zuweisung auf Basis eines Antragsverfahrens

AuĂźerdem finanziert das Land im Jahr 2003 laufende BaumaĂźnahmen an der FH Frankfurt mit 10,15 Mio. Euro.

Fachhochschule Fulda
Landeszuschuss: 17.357.200 € (2002: 15.621.000 €)
darin enthalten:
· Grundbudget: 15.743.500 €
(vereinbarte Sollzahl Studierende in der Regelstudienzeit: 2.855)
· Erfolgsbudget: 1.313.350 €
· Sondertatbestände: 1.347.000 €
· Zuschüsse für Geräteinvestitionen: 340.000 €
· Innovationsbudget: Zuweisung auf Basis eines Antragsverfahrens

AuĂźerdem finanziert das Land im Jahr 2003 laufende bzw. neue BaumaĂźnahmen mit 3,12 Mio. Euro.

Fachhochschule GieĂźen-Friedberg
Landeszuschuss: 36.070.400 € (2002: 31.567.000 €)
darin enthalten:
· Grundbudget: 37.522.750 €
(vereinbarte Sollzahl Studierende in der Regelstudienzeit: 5.935)
· Erfolgsbudget: 1.846.850 €
· Sondertatbestände: 313.000 €
· Zuschüsse für Geräteinvestitionen: 560.000 €
· Innovationsbudget: Zuweisung auf Basis eines Antragsverfahrens

AuĂźerdem finanziert das Land im Jahr 2003 laufende bzw. neue BaumaĂźnahmen an der FH GieĂźen-Friedberg mit 1,05 Mio. Euro.

Fachhochschule Wiesbaden
Landeszuschuss: 35.179.400 € (2002: 29.465.000 €)
darin enthalten:
· Grundbudget: 38.127.400 €
(vereinbarte Sollzahl Studierende in der Regelstudienzeit: 6.380)
· Erfolgsbudget: 2.764.650 €
· Sondertatbestände: -2.086.000 €
· Zuschüsse für Geräteinvestitionen: 670.000 €
· Innovationsbudget: Zuweisung auf Basis eines Antragsverfahrens

AuĂźerdem finanziert das Land im Jahr 2003 laufende BaumaĂźnahmen mit 5,8 Mio. Euro.

III. Kunsthochschulen:

Hochschule fĂĽr Musik und Darstellende Kunst Frankfurt
Landeszuschuss: 9.956.000 € (2002: 8.868.000 €)
darin enthalten:
· Grundbudget: 10.351.500 €
(vereinbarte Sollzahl Studierende in der Regelstudienzeit: 610)
· Erfolgsbudget: 213.900 €
· Sondertatbestände: 182.000 €
· Zuschüsse für Geräteinvestitionen: 300.000 €
· Innovationsbudget: Zuweisung auf Basis eines Antragsverfahrens

AuĂźerdem finanziert das Land im Jahr 2003 laufende BaumaĂźnahmen an der Hochschule fĂĽr Musik und Darstellende Kunst mit 800.000 Euro.

Hochschule fĂĽr Gestaltung Offenbach
Landeszuschuss: 4.534.900 € (2002: 4.244.000 €)
darin enthalten:
· Grundbudget: 4.708.200 €
(vereinbarte Sollzahl Studierende in der Regelstudienzeit: 380)
· Erfolgsbudget: 171.900 €
· Sondertatbestände: 31.000 €
· Zuschüsse für Geräteinvestitionen: 200.000 €
· Innovationsbudget: Zuweisung auf Basis eines Antragsverfahrens.

AuĂźerdem finanziert das Land im Jahr 2003 laufende BaumaĂźnahmen an der HFG Offenbach mit 1,5 Mio. Euro.

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