Pressemitteilung Nr. 5 / 2003 vom 09.01.2003

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Förderung von Chor- und Orchesterprojekten in Hessen

Kunstministerin Wagner stellt auch in diesem Jahr 30 000 Euro zur Verfügung - Anträge bis 15. Februar einreichen

Wiesbaden - Auch in diesem Jahr stellt Hessens Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Ruth Wagner, insgesamt 30.000 Euro zur Förderung vom Chor- und Orchesterkonzerten zur Verfügung. "Ich freue mich", so die Ministerin," dass wir diese Förderung trotz finanziell schwieriger Haushaltslage aufrecht erhalten können."

Laienchöre und -orchester können für besondere Konzertvorhaben bis zum 15. Februar 2003 Anträge beim

Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst,
Referat K I.3,
Rheinstraße 23 - 25, 65185 Wiesbaden,

einreichen. Dem Antrag sollte eine Projektbeschreibung beigefügt werden, die das aufzuführende Werk und die Namen der mitwirkenden Solisten nennt und eine Kurzbiographie des Dirigenten bzw. des künstlerischen Leiters enthält. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet eine fünfköpfige Fachjury.

Beinhalten sollte der Antrag auch einen Kosten- und Finanzierungsplan für das Konzertvorhaben, dessen Aufführung in Hessen stattfinden muss. Für Probephasen gibt es keine Zuschüsse. Laienchöre und -orchester können höchstens an zwei aufeinander folgenden Jahren gefördert werden.

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