Pressemitteilung Nr. 16 / 2003 vom 20.01.2003

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Vorschläge für Hessischen Denkmalschutzpreis 2003 können noch bis 8. Februar eingereicht werden

Kunstministerin Wagner: Auszeichnung für vorbildliches Engagement in der Denkmalpflege

Wiesbaden - Vorschläge für den Hessischen Denkmalschutzpreis 2003 können noch bis zum 8. Februar 2003 beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingereicht werden. Der jährlich ausgeschriebene Preis wird durch die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen gestiftet und ist mit 15.000 Euro dotiert. "Mit dieser Auszeichnung wollen wir vorbildliches Engagement im Bereich der Denkmalpflege würdigen", sagte die Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Ruth Wagner, heute in Wiesbaden. Verliehen werde der Preis für denkmalpflegerische Leistungen, die über das denkmalschutzrechtlich Gebotene hinausgingen und überregionale Bedeutung beanspruchen könnten.

Preisträger können unter anderem Einzelpersönlichkeiten, Eigentümer, bürgerschaftliche Initiativen oder Körperschaften sein. Gewürdigt werden Leistungen auf allen Gebieten des Denkmalschutzes, der archäologischen Denkmalpflege, der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder der Gartendenkmalpflege. Die Preisträger erhalten eine Urkunde. Geldpreise werden nur an private Eigentümer oder bürgerschaftliche Initiativen verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die unteren Denkmalschutzbehörden, das Landesamt für Denkmalpflege Hessen als Denk-malfachbehörde sowie alle Fördervereine und Initiativen in der Hessischen Denkmalpflege, die in der gleichnamigen Broschüre des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen aus dem Jahr 2002 aufgeführt sind.

Über die Verleihung entscheidet eine fachkundige und unabhängige Jury. Ihr gehören Vertreter des Stifters, der Denkmalbehörden, des Handwerks und der ehrenamtlichen Verbände an. Vorschläge sind noch bis zum 8. Februar 2003 einzureichen beim:
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
z.Hd. Herrn Liebig
Schloss Biebrich
65203 Wiesbaden

Erforderlich ist eine kurze Begründung des Vorschlags (höchstens zwei DIN A 4-Seiten lang). Zusätzlich können erläuternde Unterlagen (z.B. Begründung, Planzeichnung, Dia oder Fotografie, Presseberichte) beigefügt werden, möglichst in einem Format, das DIN A 4 nicht überschreitet. Preisvorschläge einschließlich digitaler Fotos können auch per E-Mail an folgende Adressen gesendet werden: j.viebrock@denkmalpflege-hessen.de oder f.liebig@denkmalpflege-hessen.de.

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