Pressemitteilung Nr. 35 / 2003 vom 06.03.2003

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Ruth Wagner: Durchbruch bei der Neuordnung der Hochschulzulassung in Sicht

Hessische Wissenschaftsministerin fordert vor der Sitzung der Kultusministerkonferenz die Abschaffung der ZVS

Wiesbaden - "In Deutschland muss es dauerhaft möglich sein, dass sich Studierende ihren Studienplatz selbst aussuchen dürfen, und dass auch die Hochschulen eine Auswahl unter den Studienbewerbern treffen können. Die Zentrale Vermittlungsstelle für die Vermittlung von Studienplätzen (ZVS), die derzeit noch das Vergabeverfahren für 76 Prozent der Studienplätze in den NC-Studienfächern durchführt, ist als Kinderlandverschickungsmaßnahme überholt", sagte die Hessische Wissenschaftsministerin Ruth Wagner heute in Wiesbaden. Die Hochschulen müssten künftig die Chance erhalten, so viele Studienbewerber wie möglich selbst auszusuchen. Nur so könne ein individuelles und leistungsorientiertes Auswahlverfahren erreicht werden, so Wagner. Die Tatsache, dass der Kultusministerkonferenz morgen die Eckpunkte zweier Modelle für die Neuordnung der Hochschulzulassung zur Entscheidung vorliegen, die das Selbstauswahlrecht der Hochschulen stärken sollen, zeige, dass hier ein Durchbruch in Sicht sei.

Die ZVS, so Ministerin Wagner, sei in den 70er Jahren als Verteilungsinstitution für Studienplätze entstanden, weil Bundeskanzler Helmut Schmidt und alle Ministerpräsidenten der Länder auf einer gemeinsamen Konferenz die Zahl der Studienplätze trotz erheblich steigender Zahl an Studienbewerbern festgeschrieben hätten "Die ZVS ist seither ein Instrument der Mangelverwaltung. Statt sie zu verfeinern und weiter zu bürokratisieren, muss nach meiner Auffassung das Bildungsbudget bundesweit so erhöht werden, dass alle qualifizierten Studierwilligen auch einen Studienplatz erhalten", sagte Wissenschaftsministerin Wagner. In Hessen seien seit Beginn ihrer Amtszeit 1999 die Ausgaben für die Hochschulen um mehr als 15 Prozent auf in diesem Jahr 1,18 Mrd. Euro gesteigert worden. "Neben diesen generellen bildungspolitischen Maßnahmen muss nun endlich auch die freie Wahl der Hochschulen durch Studienbewerber und das zusätzliche Auswahlrecht der Hochschulen in Deutschland Platz greifen", forderte Wagner. Die morgen von der Kultusministerkonferenz zu entscheidende Neuordnung der Hochschulzulassung sei auf diesem Weg ein Schritt in die richtige Richtung.

Die KMK befasst sich dazu mit zwei Modellen: Das erste Modell sieht vor, dass die Hochschulen in Zukunft 50 Prozent der Gesamtzahl der Studienplätze selbst vergeben können. Die Auswahl erfolgt nach Eignung der Bewerber für den gewählten Studiengang. Die ZVS soll weitere 25 Prozent der Studienplätze an die "Abiturbesten" entsprechend ihren Ortswünschen vergeben. Die Verteilung der übrigen Studienplätze erfolgt ebenfalls durch die ZVS nach den Kriterien Abitur-Durchschnittsnote und Wartezeit.

Dem zweiten Modell zufolge soll die ZVS künftig 25 Prozent der Gesamtzahl der Studienplätze an die "Abiturbesten" entsprechend ihren Ortswünschen vergeben. Weitere 25 Prozent der Studienplätze vergeben die Hochschulen nach Eignung der Bewerber. Die ZVS verteilt die verbleibenden 50 Prozent der Studienplätze nach den Kriterien Abitur-Durchschnittsnote und Wartezeit.

Wissenschaftsministerin Wagner sagte, sie halte das erste Modell für zukunftsweisender, weil es den Hochschulen größere Spielräume eröffne, ihre Studierenden selbst auszuwählen. Dennoch dürfe das Abitur als allgemeine Studienberechtigung nicht entwertet werden. "Die Eckpunkte, die die KMK jetzt zur Neuordnung der Hochschulzulassung diskutiert, sind ein Anfang. Ziel muss es sein, die ZVS ganz abzuschaffen. Das fordert die FDP seit langer Zeit", sagte Wagner. Der Ausstieg aus der ZVS zugunsten eines vorrangigen Auswahlrechts der Hochschulen müsse allerdings allmählich erfolgen, damit sich insbesondere die Hochschulen auf die neue Situation umstellen können, so die Wissenschaftsministerin.

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