Pressemitteilung Nr. 53 / 2003 vom 26.03.2003

zurück

Kunstministerin Wagner: Besonderheiten des kulturellen Erbes müssen bei Einführung der neuen Verwaltungssteuerung berücksichtigt werden

Neue Arbeitsgruppe erarbeitet Vorschläge zur finanziellen Bewertung von Kunst- und Sammlungsbeständen

Wiesbaden - Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat sich in mehreren Gesprächsrunden mit seinen nachgeordneten Dienststellen und dem Hessischen Finanzministerium über weitere Verfahrensschritte zur Einführung der Neuen Verwaltungssteuerung in den Kultureinrichtungen des Landes verständigt. Kunstministerin Ruth Wagner sagte heute in Wiesbaden, Ziel sei es - wie im Bereich der Hochschulen - im Konsens mit den Betroffenen eine Reform des Finanzwesens in folgenden Schritten zu vereinbaren:

· Einführung des Kaufmännischen Rechnungswesens
· Einführung von Globalbudgets nach vereinbarten Parametern (Produktbildung)
· Möglichkeit der Rücklagenbildung
· Inventarisierung und Eröffnungsbilanz als Grundlage des neuen Systems
· Abschluss von Zielvereinbarungen mit finanzieller Planungssicherheit.

"Diese Maßnahmen sollen zu mehr Autonomie und Selbstverantwortung der Dienststellen vor Ort führen, aber auch zu Transparenz bei der Haushaltsführung gegenüber von Regierung und Parlament", sagte Ministerin Wagner. Es sei eine Arbeitsgruppe mit allen Beteiligten gebildet worden, die zügig Vorschläge zur finanziellen Bewertung von Kunst- und Sammlungsbeständen erarbeiten und dabei die spezifischen Besonderheiten der Kultureinrichtungen im Bereich Historisches Erbe berücksichtigen solle. "In dieser Arbeitsgruppe sind alle betroffenen kulturellen Dienststellen des Landes vertreten - die drei Landesmuseen in Darmstadt, Wiesbaden und Kassel, das Landesamt für Denkmalpflege Hessen sowie die Verwaltung Staatlicher Schlösser und Gärten", sagte die Ministerin.

Die Einführung der Neuen Verwaltungssteuerung biete die Chance, in allen Bereichen der Landesverwaltung die Entscheidungsspielräume der nachgeordneten Dienststellen durch ergebnisorientierte Globalbudgets und das kaufmännische Rechnungswesen zu vergrößern. Voraussetzung dafür sei eine Eröffnungsbilanz über das Vermögen des Historischen Erbes, in der unter anderem der Wert aller Kunst- und Sammlungsbestände der genannten Kultureinrichtungen abgebildet werden solle.

"Das Kunstministerium ist sich mit seinen nachgeordneten Dienststellen darin einig, dass bei diesem Bewertungsvorgang die Besonderheiten des Historischen Erbes berücksichtigt werden müssen. Die historisch gewachsenen Kunst- und Sammlungsbestände unterscheiden sich von Bewertungsvorgängen in anderen Bereichen der Landesverwaltung nicht nur durch die große Zahl zu bewertender Objekte, sondern auch dadurch, dass Anschaffungskosten für die Altbestände in aller Regel nicht vorliegen. Außerdem muss die Vielfalt der Sammlungsbestände berücksichtigt werden. Um aufwändige Einzelbewertungen in zu großer Zahl zu vermeiden, sind Bewertungen von Sammlungsgruppen denkbar", erläuterte Ministerin Wagner.

Sie begrüße ausdrücklich, dass der Kabinettsausschuss "Verwaltungsreform" im Februar 2003 beschlossen habe, die Erfassung und Bewertung von Kunst- und Sammlungsbeständen nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches (HGB) zu realisieren. "Das HGB fordert eine vorsichtige Bewertung und bietet dafür beträchtliche Spielräume. Berücksichtigt werden könnten u.a. Anschaffungskosten, Erinnerungswerte und Zeitwerte. Letztere könnten durch aktuell erzielte Marktpreise, gutachterliche Schätzwerte oder durch Versicherungswerte konkretisiert werden", sagte Wagner. Die gemeinsame Eröffnungsbilanz von den drei Landesmuseen, dem Landesamt für Denkmalpflege und der Schlösserverwaltung solle nach bisheriger Planung im Herbst 2004 vorgelegt werden

Die Neue Verwaltungssteuerung könne nicht nach einem starren Muster schablonenhaft auf alle Bereiche der Landesverwaltung übertragen werden. "Das erfolgreiche Beispiel der Hochschulen zeigt: Die Haushalts- und Verwaltungsreform lässt sich nur mit Rücksicht auf spezielle Gegebenheiten in den einzelnen Bereichen und in enger Kooperation zwischen Ministerium und den nachgeordneten Dienststellen umsetzen. Ich unterstütze die Kultureinrichtungen des Landes bei ihrer Forderung nach Zielvereinbarungen mit dem Ministerium. Ähnlich wie bei den Hochschulen können in diesen Zielvereinbarungen die zu erbringenden Leistungen der Kultureinrichtungen und die Haushaltsmittel, die das Land im Gegenzug zur Verfügung stellt, festgeschrieben werden. Dies wird zu den Aufgaben der neuen Landesregierung gehören", sagte Kunstministerin Wagner.

zurück

SeitenanfangSeitenanfang

 

© Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst