Pressemitteilung Nr. 142 / 2003 vom 27.10.2003

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„Anhörungsfrist für Gesetzentwurf wird eingehalten“

Wissenschaftsministerium weist Vorwurf der Grünen zurück

Wiesbaden. – Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat den Vorwurf der Grünen zurückgewiesen, die Frist für die Verabschiedung des Gesetzentwurfes, der die Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudenten beinhaltet, nicht einzuhalten. Mit der Übersendung der Anhörungsunterlagen sei allen Beteiligten mitgeteilt worden, dass Änderungsvorschläge für die Regierungsvorlage im Kabinett nur berücksichtigt werden könnten, wenn sie bis zum 17. Oktober im Wissenschaftsministerium vorliegen würden, sagte Ministeriumssprecherin Adrienne Lochte. „Die meisten Hochschulen und studentischen Initiativen haben auch schon reagiert“. Zugleich habe das Wissenschaftsministerium darauf hingewiesen, dass aber auch diejenigen Vorschläge, die bis zum Fristablauf am 31. Oktober eingingen, dem Landtag nachgereicht würden. „Insofern hält das Ministerium seine Zusage gegenüber den Anzuhörenden ein“, so die Sprecherin.

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