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Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Einführung von Langzeitstudiengebühren | |
Wissenschaftsminister Udo Corts: „Teilstudium wird gezielt berücksichtigt.“
Wiesbaden - Die Hessische Landesregierung hat heute einstimmig den Gesetzentwurf, der Langzeitstudiengebühren an den hessischen Hochschulen einführt, verabschiedet. Der Entwurf wird am 4. November zu einer ersten Lesung in den Landtag eingebracht. Ähnlich wie in Baden-Württemberg können die Regelstudienzeiten der verschiedenen Studiengänge an Universitäten oder Fachhochschulen um bis zu vier Semester überschritten werden, ehe eine Gebührenpflicht eintritt. Als Besonderheit der geplanten hessischen Regelung hob der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, die gezielte Berücksichtigung des Teilzeitstudiums hervor. Einzelheiten zu dem Gesetzentwurf wird das Wissenschaftsministerium morgen bekannt geben.
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