Pressemitteilung Nr. 149 / 2003 vom 31.10.2003

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Wissenschaftsminister Udo Corts besucht Gesellschaft für Schwerionenforschung (Gsi)

Stand der Planungen für Bau des Beschleunigerzentrums - Land bewilligt rund 6,9 Millionen Euro

Wiesbaden / Darmstadt - Der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, hat heute die Gesellschaft für Schwerionenforschung in Darmstadt besucht, um sich über den Stand der Zukunftsplanung und der Vorbereitungen für den Bau des internationalen Beschleunigerzentrums zu informieren. Der Minister nahm dies auch zum Anlass, den Bewilligungsbescheid für die Zuwendungen des Landes Hessen in 2003 in Höhe von 6.942.000 € zu übergeben.

„Das Land hat sich immer als ein verlässlicher Partner der GSI erwiesen, und das wird auch so bleiben“, sagte Corts und fügte hinzu, er erwarte vom Bund das gleiche Maß an Verlässlichkeit, sowohl bei der Förderung des laufenden Betriebs der Forschungseinrichtung wie auch bei dem geplanten Ausbau der Beschleunigeranlage. „Mit dem Ausbau der Gesellschaft für Schwerionenforschung werden wesentliche, für die Zukunftsfähigkeit des Landes unerlässliche Innovationskräfte gefördert“. Der Wissenschaftsminister dankte dem wissenschaftlichen Geschäftsführer, Prof. Henning, für die geleistete Arbeit: Es sei der außerordentlichen Leistung der Wissenschaftler dieser Gesellschaft zu verdanken, dass die GSI ein weltweit sichtbarer Leuchtturm der Spitzenforschung in Hessen sei.

Nach Angaben des Ministers haben sich Bund und Land inzwischen darauf verständigt, für die Planung und den Bau der neuen Beschleunigeranlage eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen. In dieser seien die Finanzierung der für die Jahre 2004 bis 2007 angesetzten Planungsphase sowie das Verfahren der notwendigen weiteren Abstimmungen für die Bauphase von 2008 bis 2012 geregelt. Dieses gestufte Verfahren sei notwendig, weil in der Bauphase auch eine finanzielle Beteiligung internationaler Partner im Umfang von 25 Prozent der Gesamtbaukosten von 675 Millionen € vorgesehen sei und mit diesen neuen Partnern seitens des Bundes und des Landes weitere Vereinbarungen über deren Beteiligung abzuschließen seien.

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