Pressemitteilung Nr. 161 / 2003 vom 24.11.2003

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Wissenschaftsminister Udo Corts zu Studentenprotesten: „Da wird vieles behauptet, was den Fakten nicht entspricht“

Präsentation „Behauptungen und Fakten zum Studienguthabengesetz“ im Internet

Wiesbaden. Er habe den Eindruck, viele der demonstrierenden Studenten, wüssten gar nicht recht, wogegen sie eigentlich protestierten, stellte Hessens Wissenschaftsminister, Udo Corts, heute zu den Aktionen und Kundgebungen Studierender fest. „Da wird vieles behauptet, das den Fakten nicht entspricht.“ Um mehr Klarheit in die Diskussion zu bringen, verwies Minister Corts auf die Präsentation „Behauptungen und Fakten zum Studienguthabengesetz“, die von heute an im Internet auf den Seiten www.hessen.de und www.hmwk.hessen.de jeweils unter der Rubrik „Aktuelles“ zu sehen ist.

So könne beispielsweise nicht die Rede davon sein, dass die geplanten Gebühren für Langzeitstudenten vom Studium abschreckten. „Trotz der Ankündigung, Gebühren für Langzeitstudenten einzuführen, haben sich für das Wintersemester 2003/2004 mehr Studenten als je zuvor an Hochschulen des Landes eingeschrieben“, so der Minister – nämlich 11 500 mehr als ein Jahr zuvor. Zudem werde fälschlicher Weise ständig von „allgemeinen Studiengebühren“ gesprochen, was darüber hinweg täusche, dass 80 Prozent aller Studierenden von den geplanten Langzeitstudiengebühren überhaupt nicht betroffen seien. Studierende mit Kindern, Berufstätige und Härtefälle (z.B. wirtschaftliche Notlage kurz vor dem Examen, Krankheit, Opfer einer Straftat) würden ohnehin von den Gebühren ausgenommen.

Auch die Mittel für die Hochschulen würden nicht so stark beschnitten, wie das Wehklagen vermuten ließe, fügte der Wissenschaftsminister hinzu. Noch nie hätten die Hochschulen so hohe Zuschüsse bekommen, wie in diesem Jahr: rund 1,148 Mrd. Euro, das seien immerhin 7,33 Prozent des Gesamthaushaltes des Landes Hessen. Und im Jahr 2004 erhielten sie mit 1,141 Mrd. Euro immer noch die zweithöchste Summe, die in Hessen je an die Hochschulen geflossen sei.

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