Pressemitteilung Nr. 174 / 2003 vom 11.12.2003

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Wissenschaftsministerium weist Kritik des Giessener Unipräsidenten zurück

Sprecherin: „Verfahren zur Umsetzung des Studienguthabengesetzes mit Verwaltungsbediensteten abgesprochen“

Wiesbaden. – Mit Erstaunen hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst Äußerungen des Präsidenten der Justus-Liebig-Universität in Gießen, Prof. Stefan Hormuth, zur Kenntnis genommen. Hormuth hatte kritisiert, dass die Umsetzung des Studienguthabengesetzes innerhalb eines so kurzen Zeitraumes unmöglich zu schaffen sei. „Als Unipräsident müsste Herr Prof. Hormuth wissen, dass mit den Verwaltungsbediensteten der Hochschulen ein Verfahren abgesprochen wurde, das die Einnahmen von Gebühren auch schon für das Sommersemester ermöglicht“, sagte Ministeriumssprecherin Adrienne Lochte. Bei diesem Verfahren werde die Feststellung des Studienguthabens und die Erhebung der Gebühr vom Rückmeldeverfahren, das für die Hochschulen schon Anfang März bzw. Anfang April, abgekoppelt.

Des weiteren verwahrte sich die Sprecherin des Wissenschaftsministeriums gegen den von Hormuth verwendeten Ausdruck „Bummelstudenten“. - „Das ist kein Terminus des Wissenschaftsministeriums“, so die Sprecherin. Denn es gebe eine Reihe von nachvollziehbaren Gründen, um zum Langzeitstudenten zu werden. Und diese würden bei den Regelungen berücksichtigt.

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