Pressemitteilung Nr. 178 / 2003 vom 18.12.2003

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Landtag verabschiedet Studienguthabengesetz

Wissenschaftsminister Udo Corts: „Nun steht der Einführung von Gebühren für Langzeitstudenten nichts mehr im Wege“

Wiesbaden – Der Hessische Landtag hat heute mit dem Zukunftssicherungsgesetz auch das Hessische Studienguthabengesetz verabschiedet. „Nun steht der Einführung von Gebühren für Langzeitstudenten nichts mehr im Wege“, sagte Hessens Wissenschaftsminister Udo Corts. Mit dem neuen Studienguthabengesetz wird der Wissenschaftsminister auch die zur Ausführung der Bestimmungen erforderliche Verordnung (Immatrikulationsverordnung) umgehend in Kraft setzen. „In der Immatrikulationsverordnung haben wir eine Vielzahl von Anregungen der Hochschulen und insbesondere der Studierenden aufgegriffen“, sagte Corts. „Es gab eine Reihe von sachlichen und konstruktiven Beiträgen, von Studierenden, die sich ernsthaft mit dem Gesetzentwurf beschäftigt haben. Das wird den Studenten zugute kommen.“

In die Immatrikulationsverordnung sind zusätzliche Übergangsregelungen für jetzt schon Studierenden geschaffen worden, um einen baldigen erfolgreichen Studienabschluss zu erleichtern. Wer in der Vergangenheit die Voraussetzungen für Ausnahmen erfüllt hat, zum Beispiel durch Kindererziehung, dessen Studienguthaben wird um bis zu vier Semestern
erhöht. Damit kann dieser Personenkreis jetzt berechtigte Gründe für ein Teilzeitstudium oder eine Beurlaubung auch rückwirkend geltend machen. Außerdem erhalten alle, deren Studienguthaben durch einen in der Vergangenheit liegenden Studiengangwechsel belastet ist, einen Bonus von zwei Semestern. Und wer erst durch einen vorangegangenen Studienabschluss die Qualifikation für sein aktuelles Studium erworben hat, muss keine Zweitstudiengebühren bezahlen.

Mit der nunmehr beschlossenen Regelung über Studienguthaben ist Hessen nach Baden-Württemberg, Thüringen, Niedersachsen, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hamburg das achte Bundesland, das von Langzeitstudierenden Gebühren erhebt. In den Ländern Bayern und Sachsen werden Studierende, die ihre Prüfungen nicht innerhalb vorgegebener Fristen ablegen, zwangsweise exmatrikuliert.

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