Pressemitteilung Nr. 84 / 2004 vom 17.06.2004

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Wissenschaftsminister Udo Corts: „In Hessen längst Spitzen-Hochschulen“

Entwurf des Gesetzes fĂĽr mehr Autonomie an der TU Darmstadt im Landtag

Wiesbaden – „Während Bundesbildungsministerin Bulmahn noch über Eliteförderung nachdenkt, schafft Hessen gerade die Bedingungen, unter denen sich Spitzenhochschulen entwickeln können“, sagte Hessens Wissenschaftsminister Udo Corts heute in Wiesbaden und weiter: „Eliteförderung gibt es in Hessen längst – nicht durch zusätzliche Gelder, sondern durch neue Ideen.“ Nachdem das Kabinett dem Entwurf für ein Gesetz zur organisatorischen Fortentwicklung der Technischen Universität Darmstadt zugestimmt hatte, wurde der Entwurf heute in den Hessischen Landtag eingebracht. „Das Gesetz gibt der Technischen Universität Darmstadt ein bundesweit einmaliges Maß an Autonomie und macht sie zur Modellhochschule für ganz Deutschland“, so Corts. „Hochschulen brauchen mehr Autonomie, um im Wettbewerb zu bestehen, um die Qualität in Lehre und Forschung zu verbessern und Studienzeiten zu verkürzen.“
Die Erfahrungen aus der Anwendung des Gesetzes sollen begleitend evaluiert werden, der Abschlußbericht wird in vier Jahren erwartet. „Das heißt freilich nicht, dass die übrigen Hochschulen solange nur beobachten und abwarten werden. Die Reform wird auf die gesamte Hochschullandschaft ausstrahlen“, sagte der Wissenschaftsminister.
Das TUD-Gesetz führt zu gravierenden Änderungen in der Personalhoheit. „Dass eine Universität sich ihre Lehrenden künftig selbst aussuchen und mit ihnen die Gehälter ebenso frei verhandeln kann wie die Anstellungsdauer, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Spitzenuniversität“, hob Corts hervor. Ein „deutliches Mehr“ an Eigenverantwortung erhalte die TUD zudem durch die Übertragung der Zuständigkeiten für Grundstücks- und Bauangelegenheiten.
Ziel des Gesetzes sei aber auch, dass die Studierenden in der Hochschule in angemessener Zeit zum Studienerfolg geführt würden. „Dafür muss die Hochschule sicher stellen, dass die Studierenden das vorgegebene Lehrangebot tatsächlich ohne zeitliche Verzögerung wahrnehmen können.“, so der Minister. Ganz wichtig sei, Betreuung und Beratung der Studierenden vom ersten Semester an zu intensivieren. Die Studierenden wiederum verpflichteten sich mit der Einschreibung, die Beratungsangebote und Prüfungstermine wahr zu nehmen. „Diese gesetzliche Verpflichtung macht deutlich, dass mehr Hochschulautonomie nicht gleichzusetzen ist mit dem Rückzug des Staates aus der Verantwortung für die Hochschulen“, stellte Corts klar.
Weitere Informationen zum TUD-Gesetz finden Sie auf unserer Internetseite www.hmwk.hessen.de.

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