Pressemitteilung Nr. 99 / 2004 vom 30.06.2004

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„Semesterticket bleibt natürlich erhalten“

Wissenschaftsministerium: Neuregelung im Hochschulgesetz betrifft ausschließlich Beiträge zur Verwendung durch die Asten

Wiesbaden – Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat die Behauptung zurückgewiesen, das neue Hessische Hochschulgesetz bedeute das Ende für das Semesterticket. „Natürlich werden wir das Gesetz so umsetzen, dass das Semesterticket erhalten bleibt“, stellte die Sprecherin des Ministeriums, Adrienne Lochte, heute in Wiesbaden klar. „Von der Kürzung wird gegebenenfalls ausschließlich der Beitrag betroffen sein, der den studentischen Vertretungen zufließt.“ Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Regelbeitrag für die Studentenschaft in voller Höhe nur noch dann erhoben wird, wenn die Wahlbeteiligung zur Studentenschaft mindestens 25 Prozent erreicht hat. Liegt die Wahlbeteiligung darunter, wird der Beitrag um 75 Prozent gekürzt. „Das Semesterticket ist auf keinen Fall betroffen. Schließlich soll die Neuregelung den Studierenden zugute kommen“, hob die Sprecherin hervor.

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