Pressemitteilung Nr. 122 / 2004 vom 27.07.2004

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Hessens Wissenschaftsminister begrĂŒĂŸt Entscheidung der Bundesverfassungsrichter

Udo Corts: Juniorprofessuren können nicht der einzige Qualifizierungsweg fĂŒr wissenschaftlichen Nachwuchs sein

Wiesbaden – Hessens Minister fĂŒr Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrĂŒĂŸt, das die bundeseinheitliche EinfĂŒhrung der Juniorprofessur fĂŒr nichtig erklĂ€rt hatte, da sie gegen das Grundgesetz verstĂ¶ĂŸt. „Der Versuch der Bundesbildungsministerin, sich wieder einmal in LĂ€nderkompetenzen einzumischen, ist von höchster richterlicher Stelle gestoppt worden“, kommentierte der Minister, „die EinfĂŒhrung der Juniorprofessur als einzige Qualifikationsmöglichkeit fĂŒr den wissenschaftlichen Nachwuchs wĂ€re ein Irrweg gewesen. Stattdessen kann sie nur eine Alternative zur Habilitation darstellen.“

Der Bund sei nur fĂŒr die Rahmengesetzgebung des Bildungswesens zustĂ€ndig, erlĂ€uterte der Minister, die Einzelheiten auszugestalten sei und bleibe Aufgabe der LĂ€nder. Udo Corts: „Frau Bulmahn wollte den LĂ€ndern auch die Details vorgeben und ist damit zu Recht gescheitert.“ Es gehe nicht an, den LĂ€ndern die Juniorprofessur als allein gĂŒltige Möglichkeit der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses vorzuschreiben . Vielmehr mĂŒsse es dafĂŒr weiterhin mehrere Wege geben, zu denen die Juniorprofessur, aber auch die Habilitation gehöre. Bund und LĂ€nder, so der Minister weiter, mĂŒssten sich nun in enger Abstimmung konkret ĂŒber diese Wege verstĂ€ndigen.

In Hessen gibt es derzeit 45 Nachwuchswissenschaftler auf Stellen, die ab Januar 2005 in Juniorprofessuren hĂ€tten transferiert werden können. Das seien Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter, fĂŒr die das Land jĂ€hrlich pro Stelle 50.000 Euro aufwende. Der Bund gewĂ€hre fĂŒr Sachmittel jeweils eine einmalige Zulage in Höhe von 60.000 Euro. Diese Nachwuchswissenschaftler, so der Minister, behielten natĂŒrlich ihre Stellen. Ob daraus Juniorprofessuren werden könnten, werde im Abstimmungsverfahren zwischen Bund und LĂ€ndern zu klĂ€ren sein, dessen Ergebnis in die anstehende Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes Eingang finden werde.

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