Pressemitteilung Nr. 170 / 2004 vom 26.11.2004

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Landtag verabschiedet Gesetz für erste selbstständige Universität

Modell TU Darmstadt ist Auftakt fĂĽr Modernisierung des Hochschulwesens

Wiesbaden – Mit Unterstützung aller Fraktionen ist heute das Gesetz zur organisatorischen Fortentwicklung der Technischen Universität Darmstadt verabschiedet worden: Damit erhält die Universität so viel Unabhängigkeit und Eigenverantwortung wie bislang keine andere Hochschule in Deutschland. „Am Beispiel der TU Darmstadt kann man von nun an studieren, wie Autonomie in der Praxis funktioniert“, sagte Hessens Wissenschaftsminister Udo Corts. „Hessen startet ein Experiment, das zeigt, in welche Richtung die dringend notwendige Modernisierung des Hochschulwesens gehen muss, wie Universitäten sich im verschärfenden Wettbewerb behaupten und aus eigener Kraft handeln können“, so Corts. Der Präsident der TU Darmstadt, Professor Johann-Dietrich Wörner, unterstrich, das Gesetz sei für die Politik wie für seine Universität eine „Herausforderung, Autonomie wirklich ernst zu nehmen.“ Die TU Darmstadt, so Wörner, „will Verantwortung und Verbindlichkeit beweisen.“ Autonomie dürfe „weder als Selbstzweck, noch als Beliebigkeit missverstanden werden.“

Das neue Gesetz räumt der TU Darmstadt mehr Entscheidungsspielraum ein. Sie könne schneller planen und zum Beispiel auch Bauangelegenheiten eigenständig und effizienter regeln, betonte Minister Corts. Die TU Darmstadt verpflichtet sich zu optimalen Studienbedingungen und stärkt die Beratung und Betreuung der Studierenden. Neue Entscheidungsstrukturen sorgen dafür, dass der Präsident die Berufungen mit Professoren vollständig verantwortet. Das Präsidium schließt Zielvereinbarungen mit dem Land und den Uni-Fachbereichen, entscheidet über Einrichtung und Aufgabe von Studiengängen, genehmigt Studienordnungen und kümmert sich um eine intensive Evaluation des Reformprozesses.

An den Beratungen des Hochschulrats kann ein Vertreter der Landesregierung mit Antrags- und Rederecht, aber ohne Stimmrecht teilnehmen. Den jährlichen Evaluationsbericht erstatte die Hochschulleitung nicht der Landesregierung, sondern dem Landtag. Allerdings bleibe das Hessische Wissenschaftsministerium Oberste Dienstbehörde und Geldgeber, was die Hochschulen nicht von dem wachsenden Anspruch befreie, sich um eine Selbstfinanzierung über Gebühren, Stiftungskapital, Vermarktung von Forschungsergebnissen und vielem mehr zu bemühen. „Auch hier hat die TUD in der Vergangenheit bewiesen, dass sie anderen Hochschulen ein gutes Stück voraus ist“, lobte der Minister.

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