Pressemitteilung Nr. 182 / 2004 vom 14.12.2004

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Landtag verabschiedet neues Hochschulgesetz

Minister Udo Corts: Forschung und Lehre international konkurrenzfähig machen

Wiesbaden – Der Hessische Landtag hat heute mit viel Zustimmung das neue Hessische Hochschulgesetz (HHG) verabschiedet. „Damit geht Hessen im Vergleich zu den anderen Bundesländern einen großen Schritt voran“, sagte Wissenschaftsminister Udo Corts. „Die Novelle bringt nun allen Hochschulen des Landes mehr Selbständigkeit und ein hohes Maß an Gestaltungsspielraum. Was wir mit dem TUD-Gesetz begonnen haben, setzen wir mit dem neuen Hochschulgesetz konsequent weiter um.“ So werde es für Forschung und Lehre leichter, gegenüber einer starken nationalen, aber auch internationalen Konkurrenz zu bestehen.
Zu den grundlegenden Reformen gehört die Neuordnung des Hochschulzugangs. Für Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung und hochbegabte Schüler wird es leichter, ein Studium aufzunehmen: Meister können ohne weitere Voraussetzungen studieren, wodurch die praktische Berufserfahrung aufgewertet wird. Auch die Internationalisierung des Studiums treibt Hessen voran: Die gestuften Abschlüsse Bachelor und Master sollen zum Regelabschluss werden. Die Juniorprofessur wird als eine Alternative zur Habilitation eingeführt, die Präsidien gestärkt, wodurch der Hochschule eine Profilbildung erleichtert wird, die Betreuung der Studierenden verbessert. Die Höhe des Studentenbeitrags wird sich künftig nach der Wahlbeteiligung für die studentischen Vertretungen richten. Bei einer Wahlbeteiligung von bis zu 10 Prozent erhalten die studentischen Vertretungen nur noch 25 Prozent des Beitrags, bei jedem Prozent mehr an Wählerstimmen erhöht sich der Mittelanteil um 5 Prozent. Das heißt, schon bei einer Wahlbeteiligung von 25 Prozent wird der volle Beitrag gezahlt.

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