Pressemitteilung Nr. 7 / 2005 vom 26.01.2005

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Wissenschaftsminister begrĂĽĂźt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Udo Corts will gemeinsame Lösung mit Ländern / „Kein Grund zur Eile“

Wiesbaden – „Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Ländern Klarheit bringt und den Bund ein weiteres Mal beim Versuch, die Länder zu bevormunden, in seine Schranken weist.“ Mit diesen Worten kommentierte Hessens Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, heute in Wiesbaden die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, das Studiengebührenverbot zu kippen. „Nun werden wir mit den anderen Ländern nach einem gemeinsamen Weg suchen und dabei die besondere verfassungsrechtliche Situation in Hessen durch ein Gutachten zusätzlich beleuchten lassen“, kündigte der Minister an und hob zugleich hervor, „nichts zu überstürzen“. – „Es besteht kein Grund zur Eile, die Hessischen Hochschulen sind solide finanziert.“

Bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung müsse sichergestellt werden, dass niemand wegen der Beiträge von einem Studium abgehalten werde. Modelle für Darlehen und Stipendien müssten entwickelt werden.

Insgesamt geht Wissenschaftsminister Corts davon aus, dass Studiengebühren dem Hochschulwesen in Deutschland Auftrieb bringen würden. „Die Studierenden könnten als Kunden ihrem Aufwand entsprechende Leistungen fordern, und die Hochschulen müssten um Studierende werben und stünden dabei in Konkurrenz. Das würde die Qualität von Forschung und Lehre verbessern“, so der Minister.

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