Pressemitteilung Nr. 38 / 2005 vom 24.03.2005

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Hessische Erfolge bei der Ermittlung zu Unrecht geflossener BAföG-Gelder

Wissenschaftsminister Corts: Bereits 4 Millionen Euro nach Hessen zurĂĽckgeflossen

Wiesbaden – Zufrieden über die hessischen Erfolge bei der bundesweit laufenden Ermittlung von BAföG-Missbrauch hat sich Hessens Wissenschaftsminister Udo Corts geäußert. „Unsere Nachforschungen für die Jahre 2001 und 2002“, so der Minister, „haben ergeben, dass doch eine Reihe von Schülern und Studierenden zu Unrecht finanzielle Förderungen des Staates im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in Anspruch genommen und damit wenig soziales Bewusstsein gezeigt hat.“

Hessen habe schnell reagiert und für die Jahre 2001 und 2002 in rund 3.300 Fällen Rückforderungen in Höhe von insgesamt mehr als 15 Millionen Euro erhoben, betonte der Minister. Der Bundesanteil an dieser Summe belaufe sich auf 9,8 Millionen Euro. Vom Landesanteil in Höhe von rund 5,3 Millionen Euro seien bisher immerhin 4 Millionen Euro nach Hessen zurückgeflossen. Udo Corts: „Das bestärkt uns darin, auch weiterhin sorgfältige Untersuchungen durchzuführen, um Missbrauch vorzubeugen.“ Derzeit werde auch der Datenabgleich für das Jahr 2003 von den Studentenwerken und – bei Schülern – von den kommunalen Ämtern durchgeführt. Insgesamt zeige sich, dass der Umfang zu Unrecht geflossener BAföG-Mittel deutlich geringer werde.

Der bundesweit automatisierte Datenabgleich ist erst durch eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes im Jahre 1999 möglich geworden. So kann festgestellt werden, ob Schüler oder Studierende, die BAföG beziehen, über ein Vermögen verfügen, das über die anrechnungsfreie Summe von 5.200 Euro – zuzüglich eines Freibetrags von 1.800 Euro für Ehepartner und 1.800 Euro pro Kind – hinausgeht. Trifft das zu, dann fallen die BAföG-Mittel deutlich geringer aus oder können gar nicht gezahlt werden.

Schüler oder Studierende, denen BAföG-Missbrauch nachgewiesen wurde, müssen nach den Worten des Ministers mit Ordnungswidrigkeitsverfahren oder, in einigen Fällen, sogar mit Strafverfahren rechnen. Minister Corts warnte allerdings davor, diese jungen Leute zu kriminalisieren. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die entsprechenden Schüler oder Studierenden die Höchstsumme des erlaubten Vermögens häufig ohne eigenes Wissen überschritten hätten.

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