Pressemitteilung Nr. 60 / 2005 vom 26.04.2005

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Wissenschaftsminister Udo Corts: Spielraum der Hochschulen bei der Auswahl der Studierenden wird erweitert

Wiesbaden – Im Zusammenhang mit der zweiten Lesung des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen“ hat Hessens Wissenschaftsminister Udo Corts die Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion begrüßt. Sie waren nach einer Anhörung von Experten entwickelt worden. „Durch diese Änderungen wird die Chancengleichheit und Objektivität des Auswahlrechts der Hochschulen gestärkt“, betonte Corts. „Außerdem wird der Autonomie-Spielraum der Hochschulen bei der Auswahl der Studierenden erweitert.“

Die Ă„nderungen lassen sich in vier Punkten zusammenfassen:

1. Das im Gesetz über die Autonomie der Technischen Universität Darmstadt verankerte Recht, die Zulassungszahlen der Studierenden selbst festzulegen, gelten nun auch für die allgemeinen zulassungsrechtlichen Regelungen des Landes für die Hochschulen.

2. Durch das neue Änderungsgesetz wird den Hochschulen ein erweitertes eigenes Auswahlrecht eingeräumt. Das Gesetz zählt für das Auswahlverfahren einzelne Kriterien auf. Das Kriterium „Ergebnis von Motivationserhebungen in schriftlicher Form“ wird gestrichen.

3. Hessen hat für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung über Leistungen der beruflichen Bildung erworben haben, also in der Regel Handwerksmeister, dem Grundsatz der Durchlässigkeit im Bildungswesen weitgehend Rechnung getragen. Um diesen Personengruppen gleiche Zulassungschancen einzuräumen, werden auch für sie Quoten gebildet, die sich nach dem relativen Anteil an der Zahl der Bewerbungen orientieren.

4. Im Interesse der Reputation und Akzeptanz der Masterabschlüsse soll das Studium im Masterstudiengang nicht nur von einem erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums abhängig gemacht werden. Hinzu kommen sollen nun besondere Zugangsvoraussetzungen, die es den Hochschulen ermöglichen, auch in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen die Auswahl nach weiteren qualitativ orientierten Kriterien zu steuern.

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